Kommunale Landschaftsplanung
Nach § 11 BNatSchG i.V.m. § 7 Landesnaturschutzgesetz werden von den Gemeinden die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Landschaftsplänen dargestellt. Hierbei sind die Inhalte des Landschaftsprogramms und der Landschaftsrahmenpläne entsprechend zu beachten. Viele Kommunen haben die Bedeutung des Naturraumpotenzials als wichtigen endogenen Standortfaktor bereits frühzeitig erkannt und Landschaftspläne für ihr Gemeindegebiet aufgestellt.
Eine Übersicht über den Stand der Landschaftsplanung in Schleswig-Holstein finden Sie hier:
Stand_landschaftsplan_pdf