Landschaftsrahmenplanung
Mit dem Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG) und zur Änderung anderer Vorschriften vom 6. März 2007 sind Landschaftsrahmenpläne (§ 5 LNatSchG a. F.) als Instrument der Landschaftsplanung auf der regionalen Ebene entfallen. Diese Aufgabe wird künftig das Landschaftsprogramm in seiner fortgeschriebenen Fassung erfüllen. Bis dahin behalten die vor Inkrafttreten des LNatSchG vom 6. März 2007 festgestellten und veröffentlichten Landschaftsrahmenpläne unter entsprechender Anwendung der Bestimmungen dieses Gesetzes (LNatSchG v. 6. März 2007) ihre Gültigkeit. Zur Einordnung der Landschaftsrahmenpläne in die Planungshierarchie siehe die Organisations-Grafik unter Landschaftsprogramm.
Die Landschaftsrahmenplanung berücksichtigt aus der Sicht der Fachplanung bekannte konkurrierende Flächenansprüche, ohne jedoch im Einzelfall Entscheidungen zu treffen. Hierzu gehören beispielsweise Siedlung, Verkehr, Rohstoffgewinnung, Land- und Forstwirtschaft sowie Tourismus, Erholung und Sport.
Für Gebiete, die als Schutzgebiet vorgeschlagen werden, werden allgemein rechtsverbindliche Festsetzungen erst durch spezielle Verordnungen erlassen. Dies geschieht in einem eigenen Rechtsetzungsverfahren. Dort erfolgt auch eine detaillierte Abwägung der einzelnen Interessen. Auswirkungen für die Nutzung und Maßnahmen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke, Jagdausübung und Fischerei ergeben sich im Einzelfall vorwiegend in Naturschutzgebieten. Hier liegen dann entsprechend besondere Schutzgründe vor. Grundsätzlich können und dürfen nicht alle Entscheidungen und Abwägungsprozesse durch die Landschaftsrahmenpläne vorweg genommen werden.
Die Landschaftsrahmenpläne ergänzen und konkretisieren den landesweiten Biotopverbund. Sie treffen Aussagen zur nachhaltigen Nutzung des Raumes, die einen funktionsfähigen Naturhaushalt sichern sollen. Damit wird insgesamt zur Sicherung und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen beigetragen.
Die Landschaftsrahmenpläne enthalten konkrete Schutzgebietsvorschläge. Es werden Bereiche benannt, in denen Aspekte des Ressourcenschutzes wie beispielsweise der Grundwasserschutz oder die Erholungseignung von besonderer Bedeutung sind. Die vorhandenen Schutzgebiete sowie sonstige ökologisch wertvolle Landschaftsteile sind im Kartenteil als Bestand dargestellt. Dieses erfolgt unabhängig davon, ob für diese Gebiete oder Flächen rechtswirksame Planungen nach anderen Gesetzen vorliegen.
Die Landschaftsrahmenpläne bestehen aus Karten und Text und haben bezogen auf die Planungsräume folgenden Stand:
- Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I: September 1998
- Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II: November 2003
- Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III: Juni 2000
- Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum IV: April 2005
- Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum V: September 2002
Die Landschaftsrahmenpläne sind als gesonderte Veröffentlichungen im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume über folgende E-Mail-Adresse erhältlich:
broschuere@mlur.landsh.de
Über die untenstehenden Links haben Sie die Möglichkeit, die Broschüren zu den Landschaftsrahmenplänen für die Planungsräume II bis V als PDF-Datei anzuschauen und herunterzuladen:
- Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I
Der Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I ist nur als Broschüre erhältlich und kann bei Bedarf beim MLUR angefordert werden. - Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II
LRP_II (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
LRP II Erläuterungen (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Kartenmaterial - Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III
LRP III (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
LRP III Erläuterungen (PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Kartenmaterial - Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum IV
LRP IV (PDF, 9 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
LRP IV Erläuterungen (PDF, 6 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Kartenmaterial - Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum V
LRP V (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
LRP V Erläuterungen (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Kartenmaterial
Stand: 12.07.2011