Wildbestände in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat einen artenreichen Wildbestand. Zu den jagdbaren Arten gemäß Paragraph 2 des Bundesjagdgesetzes zählen die Arten mit Jagdzeiten sowie die ganzjährig geschonten Arten. Mit der Jagdzeitenverordnung hat das Land abweichende Regelungen und Einschränkungen gegenüber der Bundesregelung vorgenommen. Die Schalenwildarten wie Rot-, Dam- und Rehwild werden nach behördlich festgesetzten Abschussplänen bejagt. Auch für die übrigen bejagbaren Arten richtet sich die Nutzung nach dem Gebot der Nachhaltigkeit mit dem Ziel der Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes der Wildarten. Für einige ganzjährig geschonte, teilweise sogar bedrohte Arten wie Seeadler, Birkhuhn, Fischotter und Wiesenweihe werden Artenschutzmaßnahmen durchgeführt. Die Finanzierung derartiger Programme erfolgt aus der von den Jägern aufgebrachten Jagdabgabe.

Der  Jahresbericht Jagd und Artenschutz enthält hierzu weitere Informationen.

Aus der Jagdabgabe werden auch Forschungsvorhaben zu jagdlichen Fragestellungen finanziert.
Im Jahre 2009 hat das Institut für Wildbiologie Göttingen und Dresden e.V. das Datei ist nicht barrierefrei Lebensraumgutachten "Der Rothirsch in Schleswig-Holstein" (PDF, 5 MB, Datei ist nicht barrierefrei) vorgelegt.

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