Das Jagdrecht
Das Jagdwesen wird durch das Bundesjagdgesetz und das Landesjagdgesetz sowie ergänzende Vorschriften, aufgeführt im Anhang des Jahresberichtes Jagd und Artenschutz, geregelt. Für die Durchführung sind die oberste Jagdbehörde im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume sowie die unteren Jagdbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten zuständig.
Mit dem Landesjagdgesetz hat Schleswig-Holstein eine Weiterentwicklung des Jagdwesens vorgenommen. Das Gesetz berücksichtigt die fortentwickelten Ansprüche der Gesellschaft an die Jagd sowie neue wildbiologisch-ökologische Erkenntnisse. Es setzt neue Schwerpunkte im Hinblick auf eine naturnahe Jagd, die auch Belange des Natur- und Tierschutzes stärker einzubeziehen hat.
Auf der Grundlage der Vorgaben des neuen Landesjagdgesetzes stellt die Landesregierung durch die Fangjagdverordnung besonders hohe Anforderungen (Ausbildung, Kontrolle, Bauartzulassung, Funktionsprüfung, Registrierung) an die Arten- und Tierschutzgerechtigkeit der Jagd mit Fanggeräten.