Artenhilfsprogramme

Der Schutz der wildlebenden Tier- und Pfllanzenarten muss im wesentlichen über den Schutz ihrer angestammten Lebensräume realisiert werden. Einige Arten und Artengruppen benötigen allerdings in unserer Kulturlandschaft zusätzliche gezielte Hilfsmaßnahmen, die den Biotopschutz ergänzen müssen. Derartige Maßnahmen werden im Rahmen vonArtenhilfsprogrammen durchgeführt.

Bereits 1983 hatte die damalige oberste Landschaftspflegebehörde ein erstes Artenschutzprogramm aufgestellt, welches mehrere Artenhilfsprogramme für einzelne Arten und Artengruppen zusammenfasste. Dieses Artenschutzprogramm wurde im Bericht der Landesregierung zum Arten- und Biotopschutz 1991 erweitert und soll auf der Grundlage von § 23 LNatSchG fortgeschrieben werden. Das Programm konzentriert sich in der Auswahl der Arten oder Artengruppen auf solche, mit denen in der Regel gleichzeitig auch vielen anderen Tier- und Pflanzenarten der entsprechenden Lebensgemeinschaften geholfen wird.

Für folgende Arten oder Artengruppen werden in Schleswig-Holstein Artenhilfsprogramme durchgeführt:

  • Orchideen und Bunte Wiesen
  • Wiederansiedlung gefährdeter Pflanzenarten
  • Fledermäuse und Höhlenbäume
  • Fischotter
  • Seehund und Kegelrobbe
  • Eulen
  • Kranich
  • Weißstorch, Schwarzstorch, Wiesen- und Moorvögel
  • Vögel der Binnenseen
  • Trauerseeschwalbe
  • Seeadler und Taggreifvögel
  • Amphibien
  • Fische und Flusskrebs

Orchideen, Bunte Wiesen, Wiederansiedlung

Im Rahmen des Artenhilfsprogrammes Orchideen und Bunte Wiesen werden praktische Schutz- und Pflegemaßnahmen für Orchideen und bunte Wiesen erarbeitet.

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Fledermäuse und Höhlenbäume

Das Land fördert verschiedene Maßnahmen zur Erfassung, zur biologischen Forschung und zum Schutz der Fledermäuse. Von herausragender Bedeutung für den Fledermausschutz ist das Naturdenkmal „Segeberger Kalkberg und Kalkberghöhle“.

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Fischotter

Eine Vielzahl von Verbesserungen hat bewirkt, dass sich die fast erloschenen Bestände des Fischotters in vielen mitteleuropäischen Gebieten wieder erholen.

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Seehund und Kegelrobbe

Schleswig-Holstein hat für Seehunde und Kegelrobben eine besondere Verantwortung. Sie bilden einen unersetzlichen Bestandteil des Wattenmeer-Ökosystems.

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Eulen

Die Brutbestände der vom Landesverband Eulenschutz betreuten Eulenarten nehmen auch als Folge der Schutzmaßnahmen zu (Schleiereule 400 bis 800 Brutpaare, Steinkauz 100 bis 130 Brutpaare).

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Kranich

Mit Hilfe umfangreicher Fördergelder des Landes werden verschiedene Maßnahmen durchgeführt, um den Kranich zu schützen.

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Vögel

Artenhilfsprogramme für Vögel der Binnenseen, die Trauerseeschwalbe, den Seeadler und Taggreifvögel

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Amphibien, Fische, Flusskrebs

Die Stiftung Naturschutz setzt für die am stärksten gefährdeten Arten schwerpunktmäßig Schutzmaßnahmen um (www.life-bombina.de).

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