Artenhilfsprogramme Seehund und Kegelrobbe

Schleswig-Holstein hat für Seehunde und Kegelrobben eine besondere Verantwortung. Sie bilden einen unersetzlichen Bestandteil des Wattenmeer-Ökosystems. Darüber hinaus sind sie als Indikatoren für den Zustand des Wattenmeeres von großer Bedeutung. Das Artenhilfsprogramm will dazu beitragen, dass die günstigen Erhaltungszustände für Seehunde und Kegelrobben im Wattenmeer nachhaltig bewahrt bleiben.

Die Bestandsentwicklung der Seehunde und Kegelrobben wird im Rahmen des trilateralen Monitoringplans durch Zählungen aus dem Flugzeug dokumentiert. Die Bestände haben auf über 14.000 Tiere im Jahr 2005 zugenommen. Die Bestände der Kegelrobben umfassen ca. 1.700 Tiere im Jahr 2005.

Im Zusammenhang mit der letzten größeren seuchenhaften Viruserkrankung, die 1988 rund 60 Prozent des Seehundbestands im Wattenmeer vernichtete, wurden zahlreiche Untersuchungen durchgeführt. Im Vordergrund standen dabei die Zusammenhänge zwischen der Belastung des Lebensraumes Wattenmeer und Nordsee durch Schadstoffe und dem Ausbruch und Umfang des Seehundsterbens. Weitergehende Informationen zur Seehundstaupe finden Sie im Jagd- und Artenschutzbericht 2002 und auf den Seiten des Nationalparamtes.

Die von Schleswig-Holstein entwickelte Heulervermeidungsstrategie ist nach den Beschlüssen der 7. Trilateralen Regierungskonferenz 1994 allgemeines Ziel im Wattenmeer geworden. Dazu gehört vor allem der Appell an die Besucher des Wattenmeeres, Heuler an ihren Liegeplätzen zu belassen und unverzüglich den zuständigen Seehundjäger zu benachrichtigen.

Die wichtigsten Liege- und Wurfplätze der Seehunde sind für das Befahren und Betreten gesperrt, damit dort weitgehend Störungen vermieden werden. Ausflugsfahrten zu den Seehundbänken werden nach Abstimmung mit dem Nationalparkamt durchgeführt. Im Rahmen des Artenhilfsprogrammes werden auch Maßnahmen gefördert, um Liege- und Wurfplätze der Kegelrobben abzusperren.

Weitere Informationen:

Nationalparkamt Wattenmeer
http://www.nationalparkamt.de

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