Halligprogramm
Vor der Westküste Schleswig-Holsteins liegen inmitten des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer die Halligen Langeneß, Oland, Gröde, Hooge, Nordstrandischmoor, Süderoog, Norderoog, Habel und Südfall. Ihre unregelmäßig überfluteten Landflächen sind Bestandteil des Ökosystems Wattenmeer und wichtige Wellenbrecher zum Schutz der Küste. Sie sind Lebensraum für Pflanzen und Tiere der Salzwiesen, Brutplatz zahlreicher Wat- und Wasservögel, Rastplatz durchziehender Vogelarten mit internationaler Bedeutung sowie Nahrungsgebiet nordischer Meeresgänse und Pfeifenten.
Knapp 300 Menschen leben heute auf den Halligen. Eine ihrer Erwerbsquellen ist dabei die Landwirtschaft, die bis zur Mitte des vergangenen Jahrhunderts die eigentliche Lebensgrundlage der Halligbevölkerung darstellte. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der 80er Jahre veranlassten 1986 die damalige Landesregierung, ein besonderes Programm aufzulegen, um die Halligen auch zukünftig als Lebens- und Arbeitsraum für die einheimische Bevölkerung zu sichern und um den ursprünglichen, naturnahen Charakter der Halligen zu erhalten (Programm "Zur Sicherung und Verbesserung der Erwerbsquellen der Halligbevölkerung im Rahmen der Landschaftspflege und Landwirtschaft, des Küstenschutzes und des Fremdenverkehrs", das eigentliche Halligprogramm). Im Rahmen dieses Programms fördert das Land seit 1987 eine extensive landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Halligen Langeneß, Oland, Gröde, Hooge und Nordstrandischmoor und seit 2007 eingeschränkt auch der Halligen Südfall und Süderoog (Förderrichtlinien "Richtlinien für die Gewährung eines erweiterten Bewirtschaftungsentgeltes im Rahmen des Halligprogramms").
Ziel dieser Richtlinien ist es auch, den auf den Halligen lebenden Menschen ihre landwirtschaftliche Erwerbstätigkeit zu erhalten und gleichzeitig den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Regeneration halligtypischer Salzwiesenvegetation) in besonderem Maße Rechnung zu tragen.
Das Amt für ländliche Räume in Husum wickelt das Halligprogramm für das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein ab. Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) beteiligt sich die Europäische Gemeinschaft seit langem maßgeblich an der Finanzierung dieser Förderung.
Eine Übersicht über die seit 1987 im Rahmen des Halligprogramms auf den Halligen gewährten Zuwendungen erhalten Sie in Form einer tabellarischen Zusammenfassung.
Weitere Informationen:
Statistik Halligprogramm (PDF, 120 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Richtlinie Halligprogramm (pdf) (PDF, 106 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Stand: 14.03.2012