Vertragsnaturschutz in NATURA-2000-Gebieten im Wald
Die Rahmenvereinbarung als PDF-Datei zum Download
Die naturnah bewirtschafteten Wälder in Schleswig-Holstein sind für den Natur- und Artenschutz von herausragender Bedeutung. Sie sind in Teilen als FFH-Gebiete gemeldet und/oder zu Vogelschutzgebieten erklärt worden. Als FFH- und als Vogelschutzgebiete gehören sie zum europäischen ökologischen Netz NATURA 2000, mit dem zum Erhalt und zur Entwicklung eines europäischen Schutz- und Verbundsystems beigetragen wird.
Zum Erhalt und zur Entwicklung dieser Gebiete sind Schutzmassnahmen erforderlich. Sie sollen vorrangig durch freiwillige Vereinbarungen in einem partnerschaftlichen Zusammenwirken von Staat und privaten Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern umgesetzt werden. Die freiwilligen Vereinbarungen werden so ausgestaltet, dass die Erhaltung und Entwicklung der schutzwürdigen Waldgesellschaften mit einer naturverträglichen Nutzung gewährleistet wird.
Grundlage der Verträge ist die Rahmenvereinbarung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume mit dem Schleswig-Holsteinischen Waldbesitzerverband über NATURA-2000-Gebiete im Wald.
Die Einzelverträge sollen eine Laufzeit von 30 Jahren haben. Sie werden für private Wälder und Wälder der Gemeinden und kreisfreien Städte angeboten. Die Musterverträge enthalten zum einen Bewirtschaftungsregelungen in Anlehnung an die Grundsätze naturgemäßer Waldwirtschaft, zum anderen biotopverbessernde Massnahmen, zum Beispiel Erholung des Alt- und Totholzanteils im Wald.
Die Rahmenvereinbarung über NATURA-2000-Gebiete im Wald finden Sie unten zum Download.
Downloads
Rahmenvereinbarung mit dem Schleswig-Holsteinischen Waldbesitzerverband e.V.