Damit die Natur nicht unter die Räder kommt

Unzerschnittene verkehrsarme Räume in Schleswig-Holstein erhalten!

Jeden Tag werden in Schleswig-Holstein etwa vier Hektar freie Landschaft für verschiedene Nutzungszwecke wie Bebauung und Verkehrswegebau in Anspruch genommen. Zusätzliche Bauflächen in freier Landschaft und jede neue Verkehrstrasse bedeuten gleichzeitig, dass Lebensraum für Pflanzen und Tiere unwiederbringlich verloren geht. So hat der Rat der Sachverständigen für Umweltfragen in seinem Gutachten 2000 festgestellt, dass in der zunehmenden Raum- und Flächeninanspruchnahme für Straßen, Siedlungs- und Gewerbegebiete sowie für Windparks eine Gefährdung von Natur und Landschaft zu sehen ist. Denn ebenso wie der gesellschaftliche und wirtschaftliche Bereich auf Gestaltungsfreiräume und Bewegungsmöglichkeiten angewiesen ist, benötigt ein intakter Landschafts- und Naturhaushalt ausreichend große und ungestörte Freiräume und Kommunikationswege, um ökologisch tragfähig zu sein. Der Erhaltung großer zusammenhängender und ökologisch funktionierender Freiräume, die untereinander über ein zusammenhängendes Verbindungssystem verfügen, kommt insofern für die nachhaltige Entwicklung des Landes besondere Bedeutung zu.

Auf Bundesebene werden seit 1978 in einer Karte die unzerschnittenen, verkehrsarmen (UZV) Räume der Bundesrepublik Deutschland dargestellt. Ziel der entsprechenden Untersuchungen des zuständigen Bundesamtes war es ursprünglich, großflächige, unzerschnittene und damit vom Verkehrslärm gering belastete Räume zu ermitteln, welche für die Erholungsvorsorge von Bedeutung sind. Diese Erhebungen sind unter Berücksichtigung weiterer Belange der Raumnutzung (beispielsweise Naturschutz und Landschaftspflege) weitergeführt worden. In der Karte werden Räume dargestellt, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Die Mindestgröße eines UZV-Raumes beträgt 100 Quadratkilometer.
  • Als zerschneidend werden alle Bahnstrecken (ein- und mehrgleisig) angesehen, sofern sie nicht in einem UZV-Raum als Kopfbahnhof enden.
  • Alle Straßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge von mehr als 1.000 Kraftfahrzeugen pro 24 Stunden werden als zerschneidend angesehen.
  • Befindet sich in einem UZV-Raum ein Gewässer, welches mehr als die Hälfte des Raumes beansprucht, wird dieses Gebiet nicht als UZV-Raum betrachtet.

Die unzerschnittenen, verkehrsarmen (UZV) Räume Schleswig-Holsteins verteilen sich danach wie folgt:

  • Nordöstliches Eiderstedt
  • Beltringharder Koog mit Marschflächen westlich Bredstedt und östlich anschließender Geest bis südlich Flensburg
  • Schleiraum
  • Eider-Treene-Sorge-Niederung mit südlich anschließender Geest Dithmarschens
  • Speicherkoog Dithmarschen
  • Selenter Seegebiet und östliche Probstei
  • Raum zwischen Bad Bramstedt, Neumünster und Wahlstedt sowie angrenzendes östliches Hügelland
  • Niederungsraum zwischen Bad Bramstedt und Elmshorn
  • Raum der Ratzeburger und Hagenower Seenplatte im östlichen Kreis Herzogtum Lauenburg

Insgesamt weisen diese Flächen aber nur noch einen Anteil von 9,5 Prozent der Landesfläche Schleswig-Holsteins auf. Im Verhältnis zum entsprechenden Flächenanteil im Bundesgebiet mit 22,4 Prozent liegt der Zerschneidungsgrad des Freiraumes in Schleswig-Holstein sehr hoch.

Auf der Grundlage eines von der Akademie für Technikfolgenabschätzug in Baden-Württenberg entwickelten Berechnungsindexes stellt sich die Flächenzerschneidung wie auf dieser Karte der unzerschnittenen Räume im Umweltatlas dar (dauert beim ersten Starten etwa 30 Sekunden!):

http://www.umweltdaten.landsh.de/atlas/script/index.php?aid=121

Was ist zu tun?

Die Begrenzung der Flächeninanspruchnahme insbesondere für Siedlungs- und Verkehrszwecke stellt eines der wichtigsten Handlungsfelder auf dem Weg zu einer nachhaltigen und umweltgerechten Entwicklung dar (BMU 1998).

Vorrangiges Ziel aller Planungen muss es daher zukünftig sein, größere, zusammenhängende Räume mit geringer Fragmentierung, Zersiedlung und Zerschneidung zu sichern und sie ökologisch aufzuwerten. Ferner wird auch der Wiederherstellung, Sanierung und Neuanlage von durchgängigen Biotopverbundstrukturen besondere Bedeutung zukommen. Entsprechende Strategien, Konzepte und konkrete Umsetzungsschritte werden in der Landschaftsplanung- im Landschaftsrahmenplan auf der regionalen Planungsebene sowie im Landschaftsplan auf örtlicher Ebene - aufzuzeigen sein.

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