Biotopverbundsystem

Der Aufbau von Biotopverbundsystemen bzw. von Schutzgebieten ist derzeit auf Landes- und Bundesebene wie auch international die zentrale Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt.

Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem

Inhalte und Ziele der Konzeption für das landesweite Biotopverbundsystem werden ausführlich im Landschaftsprogramm 1999 und für die einzelnen Kreise in den Landschaftsrahmenplänen sowie in den Fachbeiträgen des Landesamtes für Natur und Umwelt (LANU) beschrieben.

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Gesetzliche Grundlagen

Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) im Jahre 1993 wurde der Aufbau eines Biotopverbundsystems in Schleswig-Holstein erstmalig gesetzlich verankert und mit der Novellierung im Jahre 2007 an die bundesrechtlichen Vorgaben angepasst.

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Fachliches Konzept

Die wichtigsten Ziele der Konzeption für einen landesweiten Biotopverbund bestehen in der Erhaltung, Renaturierung, Vergrößerung, Neuentwicklung und Vernetzung von so genannten naturbetonten (d.h. natürlichen, naturnahen und halbnatürlichen) Biotopen.

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Planungsebenen

Das Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem ist den Planungsebenen der Landschaftsplanung entsprechend hierarchisch aufgebaut.

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Planungsrechtliche Sicherung

Lediglich Naturschutzgebiete und Gebiete mit sehr hohem Anteil an gesetzlich geschützten Biotopen (zusammen etwa vier Prozent der Landesfläche) werden in den Regionalplänen zu „Vorranggebieten für den Naturschutz“ erklärt und sind damit als Ziel der Raumordnung gegenüber Eingriffen planungsrechtlich gesichert.

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Fachbeiträge des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume

Fachplanungen zum Biotopverbund liegen in Form der Fachbeiträge des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) seit 1995 flächendeckend für das Land vor.

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