Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten

Zum 01.01.2008 hat das Land Schleswig-Holstein seine bisher von der Landesforstverwaltung betreuten Waldflächen sowie deren Bewirtschaftung auf die Anstalt Schleswig-Holsteinische Landesforsten als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) übertragen. Sie ist in gleicher Weise wie der Staatswald dem Allgemeinwohl verpflichtet und erhält für die Erbringung besonderer Gemeinwohlleistungen Gelder aus dem Landeshaushalt.

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