NATURA 2000
Zum Reichtum der Europäischen Union gehört auch die biologische Vielfalt, deren Wert unschätzbar ist. Wir haben die Verpflichtung, dieses Naturerbe zu erhalten und an künftige Generationen weiterzugeben. Es ist zwar reichhaltig, aber empfindlich. Daher ist es ein vorrangiges Anliegen der Europäischen Union, den Fortbestand dieser biologischen Vielfalt langfristig zu sichern.
Einführung
Vogelschutz- und FFH--Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sehen die Errichtung von Schutzgebieten vor. Gemeinsam bilden diese das zusammenhängende ökologische Netz NATURA 2000.
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Erhaltungsziele
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat die Erhaltungsziele für die Vogelschutzgebiete und die FFH-Gebiete sowie die dazu gehörigen Übersichtskarten veröffentlicht.
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Gebietsmanagement
Das Management in den Natura 2000-Gebieten soll in Schleswig-Holstein konsequent als Kooperationsprozess mit aktiver Beteiligung der vor Ort Betroffenen realisiert werden und den Anforderungen von Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft sowie den regionalen Belangen angemessen Rechnung tragen.
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Sicherung der gemeldeten Gebiete
Der erste Schritt zur Umsetzung der gebietsbezogenen Ziele der FFH--Fauna-Flora-Habitat- und der Vogelschutzrichtlinie in Schleswig-Holstein war die Auswahl und Meldung geeigneter Gebiete.
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Natura 2000-Prämie
Mit der "Natura 2000-Prämie" (NZP) wird das Ziel verfolgt, Landwirten Ausgleichszahlungen für allgemeine ökologische Leistungen, die mit der Dauergrünland-Bewirtschaftung in FFH-Gebieten, EU-Vogelschutzgebieten und ausgewiesenen Naturschutzgebieten erbracht werden, zu gewähren.
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Lebensraumtypen-Monitoring
Die FFH--Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer regelmäßigen Berichterstattung (alle 6 Jahre) über den Stand der Umsetzung der Richtlinie sowie über die Situation der durch die Richtlinie betroffenen Lebensraumtypen in und außerhalb der FFH--Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (Artikel 17 der FFH--Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie).
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Rechtliche Grundlagen
Der angemessene Schutz des gemeinsamen Naturerbes und die Förderung der biologischen Vielfalt basieren auf europäischer Ebene im Wesentlichen auf zwei Rechtsvorschriften: der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH--Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie.
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Lexikon
Übersicht über wichtige Begriffe, die im Zusammenhang mit NATURA 2000 stehen
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