Biosphärenreservate
Seit 1976 werden im Rahmen des UNESCO-Programmes "Man and the Biosphere" (MAB) Biosphärenreservate anerkannt. Dabei handelt es sich um großflächige Natur- und wertvolle Kulturlandschaften, die heute weltweit als Beispiel-Landschaften für die im Rahmen der AGENDA 21 formulierten Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung gesehen werden.
Ein Biosphärenreservat soll insbesondere drei sich ergänzende Funktionen erfüllen:
- eine Schutzfunktion zum Zwecke der Erhaltung der biologischen Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten, Ökosysteme und Landschaften,
- eine Entwicklungsfunktion, um nachhaltige, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklungen zu fördern, sowie
- eine logistische Funktion, um Demonstrationsprojekte, Umweltbildung, Ausbildung, Forschung und Umweltbeobachtung, bezogen auf lokale, nationale und weltweite Angelegenheiten von Schutz und nachhaltiger Entwicklung zu unterstützen.
Darüber hinaus wird durch § 25
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beziehungsweise
§ 14 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) die Möglichkeit eröffnet, Biosphärenreservate als rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete auszuweisen.
In Schleswig-Holstein gibt es zwei Biosphärenreservate:
- Seit 1990 ist der "Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer" als Biosphärenreservat der UNESCO anerkannt und 2005 erweitert zum "Biosphärenreservat Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und Halligen".
- 1997 erklärte die UNESCO das Gebiet von der Lutherstadt Wittenberg in Sachsen-Anhalt bis Tesperhude in Schleswig-Holstein zum länderübergreifenden Biosphärenreservat "Flusslandschaft Elbe".
Weitere Informationen:
Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe
Das größte deutsche Biosphärenreservat umfasst 342.848 Hektar und erstreckt sich über 400 Kilometer entlang der mittleren Elbe über die fünf Bundesländer Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
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