Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete bieten neben der Kategorie Nationalpark den höchsten Schutzstatus für ein Gebiet, das unter anderem zum Schutz von Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume dauerhaft gesichert werden soll.

Naturschutzgebiete werden in Schleswig-Holstein seit 1923 ausgewiesen. Sie sind das vielleicht bekannteste Instrument des Naturschutzes und nach wie vor gemeinsam mit anderen Schutzinstrumenten unverzichtbar zur Bewahrung der heimischen Natur.

Durch Verordnung der obersten Naturschutzbehörde können und sollen Nutzungen, das sind insbesondere landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche, jagdliche oder fischereiliche Nutzungen soweit reduziert werden, dass die Erreichung des individuell festgelegten Schutzzwecks gewährleistet ist. Soweit sich diese Einschränkungen im Rahmen der grundgesetzlich normierten Sozialpflichtigkeit des Eigentums bewegen, sind diese hinzunehmen, gehen sie darüber hinaus, sind sie zu entschädigen.

In Schleswig-Holstein gibt es heute (Stand 22.06.2011) 192 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von etwa 47.239 Hektar Landesfläche, das entspricht einem Flächenanteil von 3 Prozent. Eine tabellarische Auflistung aller Naturschutzgebiete können Sie hier einsehen:

Datei ist nicht barrierefrei Naturschutzgebiete - Übersicht (PDF, 28 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Darüber hinaus steht eine Übersichtskarte im Umweltatlas zur Verfügung:

http://www.umweltdaten.landsh.de

(Umweltatlas: dauert beim ersten Starten etwa 30 Sekunden!).

Naturschutzgebiete werden in vielen Fällen auf der Grundlage eines Vertrages mit dem Land von Naturschutzverbänden oder anderen Stellen betreut. Diese Art der Betreuung hat in Schleswig-Holstein eine lange Tradition seit Beginn des vergangenen Jahrhunderts. Die Betreuungskosten werden vom Land zu 75 Prozent erstattet. Die betreuenden Stellen können Sie dieser tabellarischen Auflistung entnehmen:

Datei ist nicht barrierefrei Betreuende Stellen (PDF, 203 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Geplante Naturschutzgebiete

Folgende geplante Naturschutzgebiete befinden sich im Rechtsetzungsverfahren zur Ausweisung als Naturschutzgebiet. Für die hier eingestellten geplanten Naturschutzgebiete wurde bereits die öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfs gemäß § 19 Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz bei der zuständigen Amts,- Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung angeordnet.
Innerhalb der Auslegungsfrist von der Dauer eines Monats sowie bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist kann jedermann bei der zuständigen Naturschutzbehörde schriftlich oder zur Niederschrift Stellungnahmen abgeben. Die untere Naturschutzbehörde ist Teil der Kreisverwaltung, bzw. Stadtverwaltung bei kreisfreien Städten (Kiel, Lübeck, Neumünster, Flensburg).

Geplantes Naturschutzgebiet Binnendünen Nordoe

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