Angelegenheiten der Europäischen Union

Die Europäische Union beeinflusst und bestimmt in zunehmendem Maße die politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Mitgliedsstaaten und der Regionen. Dies schlägt sich in besonderem Maße in der Agrar- und Umweltpolitik nieder. Schon heute gehören diese Bereiche zu den am dichtesten regulierten EU-Politikfeldern. Diesen in den vergangenen 30 Jahren aufgebauten Aktivitäten liegt - im Falle der Umweltpolitik - die Erkenntnis zu Grunde, dass eine Vielzahl von Problemen, wie die Klimaveränderungen, die Meeresverschmutzung, der Verlust an Arten oder der Ressourcenschwund inzwischen globalen Charakter aufweisen und nur grenzüberschreitend lösbar sind.

Wo die nationale Kompetenz zur Lösung von Umweltproblemen endet, verständigen sich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf übergreifende Handlungskonzepte, werden europäische Rechtsvorschriften erlassen, Forschungen zugunsten innovativer Problemlösungen mit europäischen Mittel finanziert und die gesamte Problematik stärker in das öffentliche europäische Interesse gebracht. Dies zeigt nicht nur Erfolge innerhalb der EU, sondern auch auf globaler Ebene, da die Gesamtheit der Mitgliedsstaaten durch eine gemeinsame Verhandlungsstärke mehr bewirken kann, als die einzelnen Nationen.

Die europäischen Aktivitäten leben ganz maßgeblich vom Engagement der Mitgliedsstaaten und der Regionen. Dies sollte sich nicht auf die Umsetzung europäischer Ansätze beschränken, sondern in besonderem Maße in einer aktiven Mitgestaltung der europäischen Vorschläge und Maßnahmen äußern. Neben den üblichen Beteiligungsverfahren zum Beispiel über den Bundesrat, den Ausschuss der Regionen und andere mehr, nutzt das Agrar- und Umweltministerium verschiedene Möglichkeiten, eigene regionale Vorstellungen aktiv in den Prozess einzubringen und Entwürfe der EU in gewissem Rahmen mitzugestalten.

Europafähigkeit des Landesregierung

Die Sensibilität für ein aktives und gezieltes europäisches Engagement auszubauen, kommt in den Bemühungen des Landes zum Tragen, die Europafähigkeit der Landesverwaltung in Schleswig-Holstein zu stärken.

Das Agrar- und Umweltministerium engagiert sich hier in besonderem Maße. Dies äußert sich in der gezielten Teilnahme an speziellen europaspezifischen Fortbildungsveranstaltungen, die einen vertieften Einblick in die Struktur, Entscheidungsverfahren und Instrumente der europäischen Zusammenarbeit vermitteln. Hinzu kommt dass die für eine verstärkte europäische Integration notwendige Sprachausbildung in breitem Rahmen vermittelt wird.

Von herausragender Bedeutung für die Verbesserung der Europafähigkeit ist die zeitlich befristete, aber teilweise längerfristige Entsendung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Agrar- und Umweltministeriums in verschiedene Institutionen auf europäischer Ebene. In den zurückliegenden Jahren war eine Reihe von Personen in dieser Form tätig. Die hierbei gewonnenen Erfahrungen lassen sich nach Rückkehr gewinnbringend für eine umfangreichere Berücksichtigung regionaler Belange in europäischen Entscheidungsprozessen nutzen.

In diesen Kontext ist auch die intensiv praktizierte Zusammenarbeit des Agrar- und Umweltministeriums mit dem Hanse-Office (HO), dem Gemeinsamen Büro der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein in Brüssel, einzuordnen. Hier findet gerichteter Informationsaustausch im Rahmen regelmäßiger Arbeitstreffen der Grundsatzreferate des Ministeriums mit der Ansprechpartnerin des HO im Abstand von etwa zwei Monaten in Kiel statt. Darüber hinaus wird das HO auch mit gezielten Recherchen beauftragt oder im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen des Agrar- und Umweltministeriums in Brüssel eingesetzt. Die intensive Zusammenarbeit hat sich inzwischen zu einer fruchtbaren Kooperation entwickelt, die entscheidend dazu beiträgt, die aktive Beteiligung des Agrar- und Umweltministeriums an europäischen Entscheidungsprozessen zu unterstützen.

Umweltpolitisches Aktionsprogramm der EU (UAP)

Für den Umweltschutz in Europa sind die Umweltpolitischen Aktionsprogramme (UAP) der EU von grundsätzlicher Bedeutung.

Vor diesem Hintergrund werden derzeit Schwerpunkte der europäischen Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik in Form von 7 Thematischen Strategien neu geordnet. Diese betreffen die Bereiche:

  • Luftverschmutzung;
  • nachhaltige Nutzung und Management von Ressourcen;
  • Vermeidung und Recycling von Abfällen;
  • Schutz der Meeresumwelt;
  • nachhaltige Nutzung von Pestiziden;
  • Bodenschutz und
  • Städtische Umwelt.

Das Agrar- und Umweltministerium bringt sich in die Gestaltung insbesondere solcher Themenfelder aktiv ein, die den eigenen Politikschwerpunkten entsprechen und für das Land große Bedeutung haben. Dies gilt beispielsweise für die Meerespolitik und die Meeresumwelt.

Angesichts der großen Anzahl vorhandener Rechtsvorschriften im Bereich Agrar und Umwelt geht es derzeit weniger um die Schaffung neuen Rechts als um die Harmonisierung, Effektivierung und Transparenz bestehender Vorschriften im Rahmen des EU-Programms "Bessere Rechtsetzung". Das Agrar- und Umweltministerium begleitet diese Aktivitäten intensiv und sieht sie im Zusammenhang mit Rechtsvereinfachungen auf Landesebene.

Nachhaltige Entwicklung in der EU

Als weiterer Eckpfeiler der Unionspolitik mit deutlicher Umweltkomponente gilt heute die nachhaltige Entwicklung. Im Juni 2001 verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs der EU auf ihrem Gipfeltreffen in Göteburg eine entsprechende Strategie, in deren Mittelpunkt eine leistungsfähige und gerechte Gesellschaft und eine saubere und gesunde Umwelt stehen. Dieses Dokument hebt die Anerkennung der Tatsache hervor, dass wirtschaftliches Wachstum, Erhalt der ökologischen Ressourcen und soziale Gerechtigkeit Hand in Hand gehen müssen. Die europäische Strategie umfasst die Themenbereiche Klimaänderung, Verkehr, Gesundheit und natürliche Ressourcen. Im Jahre 2005 begann die EU-Kommission mit der Fortschreibung der Nachhaltigkeitsstrategie.

Eng mit diesem Thema sind die Bestrebungen der EU verbunden, die in Art. 6 des Vertrages zur Gründung des Europäischen Gemeinschaft niedergelegte Durchdringung aller Politikbereiche in die Tat umzusetzen. Im Mittelpunkt dieser Durchdringungsstrategie steht die Erkenntnis, dass sich faktisch alle Maßnahmen der Union auf die Umwelt auswirken und durch eine vorausschauende Planung mögliche Konsequenzen vermieden oder zumindest in ihren Folgen gemildert werden könnten. Das Prinzip ist jedoch in der Praxis nicht immer leicht realisierbar. Mit dem sogenannten Cardiff-Prozess ist die Aufforderung an verschiedene Wirtschaftsbereiche ergangen, für ihren jeweiligen Wirkungsbereich Konzepte zur besseren Berücksichtigung des Umweltschutzes zu erarbeiten.

Für beide Ansätze fordert die EU alle Mitgliedsstaaten auf, entsprechend zu verfahren. Mit der laufenden Realisierung der Landesnachhaltigkeitsstrategie `Zukunftsfähiges Schleswig-Holstein´ hat das Land diese Aufforderung bereits aufgegriffen.

Die EU-Nachhaltigkeitsstrategie erhält auch besondere Bedeutung für die überarbeitete Lissabon Strategie für Wachstum und Beschäftigung. Gemäß den Beschlüssen von Göteborg ist dabei die Nachhaltigkeit mit ihren Säulen Ökonomie, Ökologie und Soziales zu berücksichtigen.

Förderprogramme

Um Innovationen im Umweltbereich in den Mitgliedstaaten finanziell unterstützen zu können, hat die Europäische Union mehrere Förderinstrumente bereitgestellt.

Von herausragender Bedeutung für den Umweltschutz ist das Förderprogramm LIFE + ("LIFE plus"), das als einziges Förderinstrument speziell der Entwicklung und Umsetzung der gemeinschaftlichen Umweltpolitik (besonders 6. Umweltaktionsprogramms) dient. Das europäische Gesamtbudget beträgt für den Zeitraum 2007 bis 2013 insgesamt 2,143 Milliarden Euro.

LIFE + besteht aus drei Programmteilen:

  1. Natur und Biologische Vielfalt (u. a. Umsetzung Natura 2000)
  2. Umweltpolitik und Verwaltungspraxis (Entwicklung innovativer Konzepte, Technologien/Methoden und Instrumente)
  3. Information und Kommunikation (z. B. Informationsverbreitung und Bewusstseinsbildung, Sensibilisierung für Umweltfragen).


Antragsberechtigt sind besonders öffentliche Stellen, Akteure und Einrichtungen wie z. B. nationale, regionale und lokale Behörden, im EU-Recht vorgesehene spezialisierte Stellen, internationale Organisationen aber auch private Akteure und Nichtregierungsorganisationen.

Am 15. Mai 2009 hat die Europäische Kommission einen Aufruf zur Einreichung von Anträgen veröffentlicht. Danach gelten für die Antragsrunde 2009 folgende Termine:

  • 09. Juni 2009: Informations-Workshop zu LIFE+ im "Alten Bahnhof" in Essen-Kettwig
  • 15. September 2009: Einreichungsfrist für die Projektanträge bei den nationalen Behörden
  • 22. Oktober 2009: Weiterleitung der Anträge an die Europäische Kommission (durch die nationalen Behörden)

Sie finden den Aufruf, alle für eine Antragstellung erforderlichen verbindlichen Unterlagen sowie weitere Informationen auf den Internetseiten der Europäischen Kommission zu LIFE+.

Kontakt im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume:

Teilbereiche Umweltpolitik und Information/Kommunikation:
Herr Harald Bach
Tel.: 0431 988-7151
E-Mail: Harald.Bach@mlur.landsh.de

Teilbereich Natur und Biologische Vielfalt:
Herr Thorsten Elscher
Tel. 0431 988-7330
E-Mail: Thorsten.Elscher@mlur.landsh.de

Herr Dieter Wrage
Tel. 0431 988-7278
E-Mail: Dieter.Wrage@mlur.landsh.de

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