Nachhaltige Entwicklung in Schleswig-Holstein
Nachhaltige Entwicklung - warum?
Spätestens seit 1972 mit der Veröffentlichung der Studie „Grenzen des Wachstums“ von Meadows im Auftrag des Club of Rome breitet sich die Überzeugung aus, dass sich die ökologische Tragfähigkeit unseres Planeten zunehmend erschöpft. Auch wenn es über die Zeitschiene dieser oder jener Entwicklung noch unterschiedliche Auffassungen gibt – zunehmend setzt sich die Erkenntnis durch, es ginge nicht so weiter wie bisher. Modelle wie Faktor 4 des Wuppertal-Instituts oder der Ökologische Fußabdruck veranschaulichen dies sehr deutlich.
Für eine zukunftsfähige Entwicklung kommt seit 1987 mit dem sogenannten Brundtland-Report der Begriff der Nachhaltigkeit ins Spiel. Nachhaltigkeit wird hier in dem Sinne verstanden, dass die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt werden sollen, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen dieses nicht mehr tun können. 1992 einigte sich auf dem so genannten Weltgipfel in Rio de Janeiro eine Gemeinschaft aus 178 Staaten auf diese Leitlinie öffentlichen Handelns (Agenda 21).
Alle Wege dahin müssen sowohl ökologische als auch ökonomische und soziale Belange berücksichtigen, wobei den ökologischen Rahmenbedingungen nach neueren Erkenntnissen – und Erfahrungen! - eine Art Leitplankenfunktion zukommt, innerhalb derer sich politisches, wirtschaftliches und planerisches Handeln abspielen sollte.
Und warum in Schleswig-Holstein?
Die Auswirkungen einer nicht-nachhaltigen Entwicklung werden auch in Schleswig-Holstein spürbar: Paradebeispiel ist der Meeresspiegelanstieg infolge des weltweiten Temperaturanstiegs, stark bedingt durch den seit Beginn der industriellen Revolution massiv ansteigenden CO2-Ausstoß.
Aber auch Migration (Bevölkerungswanderungen), ausgelöst durch weltweit stark unterschiedliche Einkommensmöglichkeiten oder Überlebensbedingungen überhaupt, betrifft Schleswig-Holstein und wird dies in Zukunft möglicherweise noch stärker tun.
Zugleich wird die künftige zahlenmäßige Entwicklung und örtliche Verteilung auch der heimischen Bevölkerung beeinflusst durch wirtschaftliche Konzentrationsprozesse in Ballungsräumen, familienfeindliche Arbeitsstrukturen und - unter den geltenden Wertevorstellungen - als unattraktiv empfundene Lebensverhältnisse in den Ballungszwischenräumen. Die Rede ist hier von den Auswirkungen des demografischen Wandels. Zugunsten der Zukunftsfähigkeit des Landes müssen Überlegungen angestellt werden, derartige Trends umzukehren, abzumildern oder Strategien zu entwickeln, konstruktiv damit umzugehen.
Was könnte Schleswig-Holstein zur Nachhaltigen Entwicklung beitragen?
Schleswig-Holstein ist aber nicht nur von den Folgen nicht-nachhaltiger Entwicklungen betroffen, sondern kann – wie übrigens jede/r Einzelne innerhalb seines Handlungs- und Entscheidungsrahmens auch! – Beiträge zu mehr Nachhaltigkeit leisten! Die Grundlagen dafür liefert die Bildung nachhaltige Entwicklung (BNE), die ein Bewusstsein für nachhaltige Entwicklung schaffen muss. Seit Ende 2003 dient die Nachhaltigkeitsstrategie des Landes als politischer Handlungsrahmen, die zum Beispiel im Bereich des Wirtschaftens die Berücksichtigung der Prinzipien Effizienz (geringstmöglicher Ressourceneinsatz), Konsistenz (Stimmigkeit, Widerspruchsfreiheit der Produktion mit natürlichen Rahmenbedingungen) und Permanenz (Dauerhaftigkeit, Beständigkeit von Produkten) beschreibt und einfordert.