Tierseuchenfonds

Der Tierseuchenfonds ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Landes. Hieraus werden Entschädigungen für Tierverluste nach dem Tierseuchengesetz und freiwillige Beihilfen gezahlt.

Der Tierseuchenfonds ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Landes mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung. Aus Diesem werden Entschädigungen für Tierverluste nach dem Tierseuchengesetz und freiwillige Beihilfen gezahlt. Da die Mittel des Tierseuchenfonds allein aus den Beiträgen der Tierhalter aufgebracht werden, sind alle Besitzer von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel melde- und beitragspflichtig. Die speziellen Meldeverpflichtungen werden zum jeweiligen Stichtag durch eine entsprechende Landesverordnung geregelt. Grundsätzlich sind die Beiträge nur zur Bestreitung von Ausgaben für die Tierart zu wenden, für die sie erhoben wurden. Verwaltet wird der Tierseuchenfonds vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume.

Als Rechtsgrundlage für die Gewährung von Entschädigungen dient das Tierseuchengesetz. Hiernach wird für Tiere, die infolge einer anzeigepflichtigen Tierseuche auf behördliche Anordnung getötet werden, eine Entschädigung in Höhe des gemeinen Wertes, der dem aktuellen Verkehrswert der Tiere entspricht, gezahlt. Ebenso werden Tierverluste aufgrund tierseuchenrechtlich vorgeschriebener oder behördlich angeordneter Impfung, Behandlung oder Maßnahme diagnostischer Art entschädigt. Die Hälfte der Entschädigungssumme wird dabei aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein, die andere Hälfte aus den Mitteln des Tierseuchenfonds aufgebracht.

Neben den bundesweit geregelten Entschädigungen werden vom Tierseuchenfonds freiwillige Beihilfen auf der Grundlage von Richtlinien gewährt. So werden beispielsweise die Kosten für die regelmäßige Untersuchung auf Leukose und Brucellose bei Rindern sowie auf Brucellose bei Schafen und Ziegen aus den Mitteln des Tierseuchenfonds gezahlt. Gleiches gilt für die Untersuchungen auf die Transmissiblen Spongiformen Enzephalopathien der Rinder, Schafe und Ziegen. Im Rahmen der Beihilfen trägt der Tierseuchenfonds auch die Kosten für die Beschaffung und Vergabe der Ohrmarken und Tierpässe für Rinder, Pferde, Schweine, Schafe und Ziegen. Weitere Beihilfen werden z. B. gewährt für die Tierkörperbeseitigung und für bestimmte Maßnahmen zur Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhoe der Rinder.

Weitere Informationen anderer Anbieter zu diesem Thema

Tierseuchenfonds in Schleswig-Holstein

Zusatzinformationen

Kontakt



Diese Seite: