Vogelgrippe - Überblick
Alle Informationen des Landwirtschaftsministeriums Schleswig-Holstein zur Vogelgrippe im Überblick.
Ende Februar 2006 war der Vogelgrippe-Erreger des Typs H5N1 erstmals in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden. Vom 13. Februar 2006 bis heute wurden 4.687 Kadaver untersucht. In Schleswig-Holstein gab es 32 bestätigte H5N1-Fälle, der letzte datierte aus dem Mai 2006.
Für die bestätigten H5N1-Fälle waren für eine Dauer von jeweils insgesamt 30 Tagen Sperr- und Beobachtungsgebiete eingerichtet worden. Aktuell gibt es keine Sperr- und Beobachtungsgebiete in Schleswig-Holstein; sie wurden aufgrund der abgelaufenen Fristen wieder aufgehoben.
Das Ministerium betont, dass die Vogelgrippe vorrangig eine Tierkrankheit ist, die nur schwer auf den Menschen übertragen werden kann. Das H5N1-Virus ist bislang nicht in den Hausgeflügelbeständen in Schleswig-Holstein festgestellt worden. Das heißt, Geflügel, gerade aus heimischer Produktion, kann bei Beachtung der üblichen hygienischen Maßnahmen gefahrlos gebraten, gekocht oder anders gegart verzehrt werden.
Mit der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 18. Oktober 2007 (BGBL. I S. 2348) hat der Gesetzgeber die grundsätzliche Aufstallung im Freiland weitgehend fortgeschrieben. Allerdings können die zuständigen Behörden unter bestimmten Bedingungen Ausnahmegenehmigungen erteilen. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat diese landesspezifischen Regelungen mit den benachbarten Bundesländern abgestimmt und mit den Kreisen und kreisfreien Städten detailliert abgesprochen.
In so genannten Risikogebieten, das sind folgende Bereiche:
- 500 m Küstensaum an Nord- und Ostsee,
- 500 m Ufersaum bei den großen Inseln (zum Beispiel Fehmarn, Föhr und Pellworm),
- ausgewiesene Naturschutzzonen (zum Beispiel Naturschutzköge) an der Westküste und
- 500 m Elbufersaum
sind weiterhin keine Ausnahmen möglich. Darüber hinaus führen die Kreise für einzelne ausgewählte Standorte im Land, die eine besondere Wildvogeldichte aufweisen, eine Risikoanalyse durch. Sie legen auf dieser Grundlage etwa für die großen Seen fest, inwieweit hier weiterhin zusätzliche Schutzmaßnahmen gelten müssen.
Die Kreise und kreisfreien Städte legen fest, in welchen Bereichen die Geflügelhalter ihre Tiere im Freien halten können. Einzelfragen beantworten die Kreise und kreisfreien Städte.
Weitere Informationen für Schleswig-Holstein
Maßnahmen und Informationen des Bundes und der EU
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Informationen der EU-Kommission über die Geflügelpest (Vogelgrippe) in Englisch
Informationen für Reisende
Weitere allgemeine Informationen
Liste der Veterinärämter in Schleswig-Holstein (Adressen, Telefonnummern), Stand: September 2010 (PDF, 42 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 18. Oktober 2007
Stand: 27.01.2010