Zukunftsprogramm Fischerei
© Jens Hoeft
Mit dem "Zukunftsprogramm Fischerei" wird die Umsetzung der Europäischen Fischereipolitik in Schleswig-Holstein unterstützt. Grundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates vom 27. Juli 2006 über den Europäischen Fischereifonds.
Im Rahmen dieses Programms stellt die Europäische Union bis 2013 rund 16 Millionen Euro bereit. Weitere Mittel in gleicher Höhe kommen vom Bund, vom Land und von Kommunen, so dass dem Sektor insgesamt rund 32 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Damit kann während der Programmlaufzeit ein Investitionsvolumen in Höhe von rund 60 Millionen Euro ausgelöst werden.
Anträge können beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Abteilung Fischerei, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek, (Tel. 04347/704-317), E-Mail: michael.schwabe@llur.landsh.de) gestellt werden. Das Landesamt hält Antragsvordrucke bereit und berät Interessenten auch gern vorab.
Das "Zukunftsprogramm Fischerei" ist an folgenden Zielen ausgerichtet:
- Sicherstellung der Nutzung der lebenden aquatischen Ressourcen und Förderung der Aquakultur, um für wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit zu sorgen;
- Beitrag zu einem nachhaltigen Gleichgewicht zwischen den Fischereiressourcen und den Fangkapazitäten der gemeinschaftlichen Fischereiflotte;
- Förderung der nachhaltigen Entwicklung der Binnenfischerei;
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der betrieblichen Strukturen und Entwicklung wirtschaftlich lebensfähiger Unternehmen im Fischereisektor;
- Schutz und Verbesserung der Umwelt und der natürlichen Ressourcen, wo ein Zusammenhang mit dem Fischereisektor besteht;
- Nachhaltige Entwicklung und Verbesserung der Lebensqualität in Gebieten mit fischwirtschaftlicher Tätigkeit.
Die oben genannten Ziele sind Grundlage für die folgenden förderbaren Vorhaben/Projekte:
Maßnahmen zur Bestandsbewirtschaftung
Dazu zählen z. B. endgültige Stilllegung von Fischereifahrzeugen, Förderung selektiver Fanggeräte, Maßnahmen gegen nicht erwünschten Beifang, Stützungsmaßnahmen zugunsten der handwerklichen Fischerei.
Flottenförderung sowie sozioökonomische Ausgleichszahlungen
Die Ziele der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik der EU schließen eine Förderung von Schiffsneubauten oder von Vorhaben aus, die zu Kapazitätsausweitungen führen können. Förderfähig sind nur bestimmte Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und der Hygienebedingungen an Bord. Daneben wurde die Möglichkeit geschaffen, den Wechsel von Motoren in Fischereifahrzeugen zu fördern. Vorraussetzung dafür ist, dass das betreffende Fahrzeug bzw. eine fest umrissene Gruppe von Fahrzeugen, zu denen das neumotorisierte gehört, einen 20 %igen Leistungsabbau hinnimmt. Zudem wird die abgebaute Kapazität endgültig der Kapazität der nationalen Fangflotte entzogen.
Aquakultur
Aquakultur ist laut EU-Definition "die Aufzucht oder Haltung von Wasserorganismen mit entsprechenden Techniken mit dem Ziel der Produktionssteigerung über das unter natürlichen Bedingungen mögliche Maß hinaus; die betreffenden Organismen bleiben im Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person". Das Spektrum der Aquakultur reicht also von der konventionellen Teichwirtschaft über die Muschelkulturwirtschaft bis zur Errichtung einer modernen Kreislaufanlage. Gefördert werden nur Unternehmen, die weniger als 750 Personen beschäftigen oder deren Umsatz unterhalb von 200 Millionen Euro liegt.
Binnenfischereimaßnahmen
Gefördert werden Investitionen von Betrieben der Binnenfischerei einschließlich der Veredelung und Direktvermarktung der Produkte.
Maßnahmen zur Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Produkte
Unterstützt werden Investitionen von Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen. Auch hier gilt die Grenze 750 Beschäftigte/200 Millionen Euro Umsatz für die Gewährung von Zuwendungen.
Ausbau von Fischereihäfen
Investitionen in bestehende öffentliche oder private Fischereihäfen, die für Fischer, die die Häfen benutzen, von Interesse sind und die auf die Verbesserung der angebotenen Dienstleistungen abzielen, und der Umbau von Anlandestellen der Küstenfischer werden unterstützt. Auch Kommunen sind antragsberechtigt.
Einrichtung fester oder beweglicher Vorrichtungen zum Schutz der Wasserfauna
Hier werden vor allem Maßnahmen zu Verbesserung der Durchgängigkeit von Fließgewässern und bestimmte Besatzmaßnahmen zur Bestandserholung durch öffentliche oder halböffentliche Stellen gefördert.
Pilotprojekte und innovative Maßnahmen im Fischereisektor
Die Unterstützung von Politprojekten zur Aufzucht und Verwertung von Fischen und anderen Wasserorganismen wie z. B. Mikro- und Makroalgen, vor allem aus dem Bereich der Aquakultur, soll auch künftig Förderschwerpunkt sein.
Kollektive Maßnahme / Verkaufsförderung
Gefördert werden Maßnahmen von gemeinsamem Interesse, die mit aktiver Unterstützung der Beteiligten oder bestimmter Organisationen, durchgeführt werden. Dazu gehört u. a. die weitere Konzentration der Fischerei-Erzeugerorganisationen.
Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung sogenannter Fischwirtschaftsgebiete
Diese Prioritätsachse ist neu im EFF und vergleichbar mit der früheren erfolgreichen Gemeinschaftsinitiative PESCA (1994 - 1999). Als Fischwirtschaftsgebiete wurden im operationellen Programm die Fischereistandort-Gemeinden der Ost- und der Nordseeküste ausgewiesen. Im Rahmen dieses Schwerpunktes können u. a. Maßnahmen zur Neuausrichtung der Wirtschaftstätigkeit und Diversifizierung der Erwerbstätigkeit durch Unterstützung der Beschäftigten bei der Schaffung von Ersatztätigkeiten, Maßnahmen zur Förderung eines Ökotourismus und von Fremdenverkehrstätigkeiten sowie Maßnahmen zum Schutz der Umwelt zur Erhaltung ihrer Attraktivität bis hin zu Projekten zur Erneuerung und Entwicklung von Küstendörfern gefördert werden. Akteure sowie öffentliche und private Partner sollen sich auf regionaler Ebene zu sog. "Gruppen" zusammenschließen und gemeinsam nach dem "Bottom-up- bzw. LEADER-Prinzip" Aktionen für eine integrierte örtliche Entwicklung erarbeiten und vorschlagen, die dann aus dem Fonds gefördert werden können. Diese Maßnahmen können als Ergänzung zu denen der ländlichen Entwicklung aus dem ELER gesehen werden.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat in Abstimmung mit den Bundesländern und im Dialog mit der EU-Kommission (KOM) einen nationalen Strategieplan (NSP) erarbeitet. Die Einzelheiten der Förderung enthält das operationelle Programm (OP), das unter Beteiligung der regionalen und lokalen Partner (Behörden, Wirtschafts- und Sozialpartner, Partner des Umweltbereichs, Nichtregierungsorganisationen u. a.) entwickelt wurde und das die auf der Basis des nationalen Strategieplans festgelegten Prioritätsachsen (Schwerpunkte) und die damit zusammen hängenden Maßnahmen und spezifischen Ziele beschreibt. Für den Fischereisektor sieht die KOM pro Mitgliedstaat nur ein und damit alle Bundesländer umfassendes OP vor. Der dazu gehörige Finanzplan ist nach Bundesländern des Konvergenz- und des Nicht-Konvergenzgebietes gegliedert.
Der finanzielle Beteiligungssatz des Fonds und der Mitgliedstaaten an einzelnen Operationen richtet sich nach der regionalen Einstufung (Ziel-Regionen "Konvergenz", Ziel-Regionen außerhalb "Konvergenz" oder Regionen der äußersten Randlage). SH findet sich als "Region außerhalb des Konvergenzziels" mit den niedrigsten Beteiligungssätzen wieder. Die neuen Bundesländer, einschließlich der Region um Lüneburg, zählen zu den Konvergenz-Gebieten.
Struktur des Operationellen Programms EFF 2007 - 2013 Bundesrepublik Deutschland
Die Struktur ist durch die Durchführungsverordnung zur EFF-VO vorgegeben und gliedert sich wie folgt:
- Titel des operationellen Programms
- Geographische Abgrenzung, Konvergenz- und Nichtkonvergenz-Regionen
- Analyse der einzelnen Subsektoren mit Stärken und Schwächen
- Strategie auf Ebene des operationellen Programms
- Zusammenfassung der Ex-ante-Bewertung
- Beschreibung der einzelnen Prioritätsachsen und der einzelnen Maßnahmen des Programms, Bewertung der Kohärenz der Prioritätsachsen im Hinblick auf den Nationalen Strategieplan, die Leitlinien für das operationellen Programm und die Ergebnisse der Ex-ante-Evaluierung
- Beschreibung der Ausgangssituation, der spezifischen Ziele der Prioritätsachsen und der wichtigsten Maßnahmen
- Angaben zur Abgrenzung von ähnlichen Tätigkeiten, die aus anderen Fonds finanziert werden
- Finanzbestimmungen
- Durchführungsbestimmungen mit Benennung der zuständigen Stellen in der Bundesrepublik Deutschland
- Begleit- und Bewertungssystem, Zusammensetzung des Begleitausschusses
- Wirtschafts- und Sozialpartner, Zusammenarbeit mit Partnern der öffentlichen Hand
- Information und Publizität
- Übergangsvorschriften
Das operationelle Programm 2007 - 2013 ist der EU-Kommission im September 2007 zur Genehmigung vorgelegt worden. Der derzeitige Programmentwurf kann mit den im Anhang zur Verfügung gestellten pdf-Dokumenten herunter geladen werden.
Downloads
Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kutter- und Küstenfischerei in Schleswig-Holstein (PDF, 99 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Hafeninfrastrukturmaßnahmen, von Maßnahmen zur Markterschließung, von Pilotprojekten, von kollektiven Aktionen, von Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung der Wasserfauna und -flora und von Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten in Schleswig-Holstein (PDF, 85 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Operationelles Programm EFF (Stand: 07.12.2007) (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Finanzplanung EFF 2007 - 2013 (PDF, 44 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Nationaler Strategieplan Fischerei für Deutschland (PDF, 4 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Verordnung 1198/2006 des Rates vom 27. Juli 2006 über den Europäischen Fischereifonds (PDF, 276 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Verordnung (EG) Nr. 498/2007 der Kommission vom 26. März 2007 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1198/2006 des Rates über den Europäischen Fischereifonds (PDF, 7 MB, Datei ist nicht barrierefrei)
EFF-Vademecum (PDF, 232 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Stand: 22. Februar 2010