Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse
Für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes können Zuwendungen zur Verbesserung der Be-/Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse gewährt werden.
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Förderung der Binnenfischerei und Aquakultur
Das Land Schleswig-Holstein gewährt Unternehmen der Binnenfischerei und Aquakultur Zuwendungen zur Sicherung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Fischerei und zur Stärkung der regionalen Volkswirtschaft (Fischwirtschaft).
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Zukunftsprogramm Fischerei
Mit dem "Zukunftsprogramm Fischerei" wird die Umsetzung der Europäischen Fischereipolitik in Schleswig-Holstein unterstützt. Es ist an diversen Zielen ausgerichtet. Diese sind Grundlage für etliche förderbare Vorhaben/Projekte (Maßnahmen zur Bestandsbewirtschaftung, Flottenförderung sowie sozioökonomische Ausgleichszahlungen, Aquakultur, Binnenfischereimaßnahmen, Maßnahmen zur Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Produkte, Ausbau von Fischereihäfen, Einrichtung fester oder beweglicher Vorrichtungen zum Schutz der Wasserfauna, Pilotprojekte und innovative Maßnahmen im Fischereisektor, Kollektive Maßnahmen / Verkaufsförderung, Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung sogenannter Fischwirtschaftsgebiete, Struktur des Operationellen Programms EFF 2007-2013 Bundesrepublik Deutschland).
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Förderung aus der Fischereiabgabe
Die Fischereiabgabe wird von allen Berufsfischern und Anglern und seit Inkrafttreten des neuen Fischereigesetzes Ende November 2011 auch von allen Gastanglern in Schleswig-Holstein erhoben. Sie beträgt derzeit 10 Euro für ein Kalenderjahr. Aus dem Aufkommen der Fischereiabgabe werden nach einer Richtlinie Projekte gefördert, die vor allem bedrohten Fischarten und ihren Lebensräumen sowie der Fischerei im weitesten Sinne zugutekommen. Über die Vergabe der Mittel berät ein Ausschuss, der sich aus Vertretern der Fischerei- und Angelverbände, der Naturschutzverbände sowie der Fischerei- und Naturschutzverwaltung zusammensetzt. Die endgültige Entscheidung über die Förderung trifft dann das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als oberste Fischereibehörde.
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