Ökologische Anbauverfahren
Maßnahme/Code
Ökologische Anbauverfahren [214/4]
Zielsetzung
Mit der Förderung ökologischer Anbauverfahren soll die ökologisch bewirtschaftete Fläche in Schleswig-Holstein stabilisiert und in begrenztem Umfang erweitert werden, um von den vielfältigen positiven Umweltauswirkungen dieser Maßnahme zu profitieren.
Wer wird gefördert?
Betriebsinhaber im Sinne der VO (EG) Nr. 73/2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen, die ihren gesamten Betrieb gemäß der VO (EG) 834/2007 (EG-Öko-Verordnung) bewirtschaften.
Was wird gefördert?
Bewirtschaftung des gesamten Betriebes gemäß der EG-Öko-Verordnung.
Zusätzliche Auflage: Förderung von Dauergrünland nur unter der Voraussetzung, dass mindestens 0,3 RGV pro ha Dauergrünland gehalten werden (betriebseigene Tiere). Equiden werden nur dann gezählt, wenn es sich um Tiere für die Stutenmilcherzeugung handelt.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbare Zuwendung.
Fördersätze
In den ersten beiden Umstellungsjahren:
262 €/ha für Ackerland und Dauergrünland
693 €/ha für Gemüse
1.107 €/ha für Dauerkulturen
Ab dem dritten Jahr:
137 €/ha für Ackerland und Dauergrünland
271 €/ha für Gemüse
662 €/ha für Dauerkulturen
- Bagatellgrenze pro Betrieb: 1.000 €
- keine Förderung für Flächen des Vertragsnaturschutzes
Grundlage für die Förderung sind die MSL-Förderrichtlinien. Sie wurden am 28. April 2009 und am 11. Juni 2010 geändert. Sie können hier zum einen die Änderungen vom 28. April 2009 und vom 11. Juni 2010 sowie außerdem die vollständigen geänderten Richtlinien als pdf-Dateien ansehen und herunterladen.
MSL-Richtlinien (Stand 11. Juni 2010) (PDF, 150 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Änderung der MSL-Richtlinien vom 28. April 2009 (PDF, 65 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Änderung der MSL-Richtlinien vom 11. Juni 2010 (PDF, 53 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Antragstellung
Im Jahr 2012 können wieder Neuanträge zur Förderung der Umstellung auf ökologische Anbauverfahren gestellt werden. Das Antragsverfahren erfolgt parallel zum Antragsverfahren für die Direktzahlungen. Antragsschluss ist der 15. Mai 2012. Als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung werden keine neuen Bewilligungen zur Förderung der Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren erteilt. Bestehende fünfjährige Bewilligungen bleiben aber selbstverständlich gültig.
Auskunft und Ansprechpartner
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Doris Neuschäfer
Tel.: 0431 988-5054
Kontakt: doris.neuschaefer@mlur.landsh.de
Reinhold Schneider
Tel.: 0431 988-5057
Kontakt: Reinhold.Schneider@mlur.landsh.de
Rainer Thode
Tel.: 0431 988-5081
Kontakt: rainer.thode@mlur.landsh.de
Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung aus dem Zukunftsprogramm Ländlicher Raum erhalten Sie hier:
Maßnahmenbeschreibung Ökologische Anbauverfahren (PDF, 74 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Stand: 4. Änderungsantrag (2011)
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