Traberzucht und Trabrennsport
Informationen zur Aufsicht in der Traberzucht und im Trabrennsport
Die Vereinigungen, die der Traberzucht und dem Trabrennsport in der Bundesrepublik Deutschland dienen, haben sich im Hauptverband für Traber-Zucht und -Rennen e. V. (HVT) bzw. der Deutschen Traberliga zusammengeschlossen. Diese sind nach dem Tierzuchtgesetz von den zuständigen Landesbehörden anerkannte Züchtervereinigungen auf dem Gebiet der Traberzucht.
Dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) obliegt die Durchführung des Tierzuchtgesetzes und dabei auch die Förderung von Leistungsprüfungen für Nutztiere. Für Pferde gilt als Spezialnorm das Rennwett- und Lotteriegesetz vom 8. April 1922 (RGBl. I S. 393), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2441). Hiernach werden Totalisatorerlaubnisse an Rennvereine erteilt. Trabrennen sind als öffentliche Leistungsprüfungen anerkannt. Gem. § 4 des Tierzuchtgesetzes sind zur Feststellung des Zuchtwertes Nachweise über die Ergebnisse von Leistungen beizubringen. Trabrennen als staatlich anerkannte Leistungsprüfung werden im Rahmen von der Rückerstattung von 96 v. H. der Rennwettsteuer öffentlich gefördert.
In Schleswig-Holstein führt der Reit- und Traberclub Ditmarsia e.V. Heide an einem Tag im Jahr Rennen durch.
Stand: 04.03.2008