Tierzucht in Schleswig-Holstein

Auf der Grundlage des Tierzuchtgesetzes gibt es in Schleswig-Holstein staatlich anerkannte Zuchtorganisationen für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde.

Die tierischen Erzeugnisse haben einen Anteil von rund 70 Prozent an den Verkaufserlösen der schleswig-holsteinischen Landwirtschaft. Die aktiven Züchter tragen ein hohes züchterisches und finanzielles Risiko, um der Landeszucht die besten leistungsgeprüften Vererber und hochwertige weibliche Zuchttiere zur Verfügung zu stellen. Auf der Grundlage des Tierzuchtgesetzes vom 27. Dezember 2006 - BGBl. I S. 3294 gibt es in Schleswig-Holstein staatlich anerkannte Zuchtorganisationen für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Pferde.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume ist unter anderem zuständig für die Fachaufsicht über den Landeskontrollverband, in Angelegenheiten der Traberzucht und des Trabrennsports sowie über die Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen in Schleswig-Holstein. Zweck der Zuchtorganisationen ist die Förderung der jeweiligen Tierart nach den Grundsätzen des Tierzuchtgesetzes und der hierzu erlassenen Durchführungsverordnungen sowie nach den Bestimmungen der von den einzelnen Mitgliederversammlungen beschlossenen Zuchtbuchordnung und des Zuchtprogramms.

Des weiteren bestehen Kleintierzuchtverbände unter anderem für Rassekaninchen, Rassegeflügel, Wirtschaftsgeflügel und für Bienen. Die Verbandszwecke dieser Verbände werden mit Landesmitteln nach den Richtlinien für die Förderung der Tierzucht unterstützt.

Der Landesverband Schleswig-Holsteinischer und Hamburger Imker e.V. erhält nach den Richtlinien für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig eine besondere finanzielle Unterstützung (Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007).

Der Arbeitsgemeinschaft Schleswig-Holsteinischer Tierzüchter sind alle staatlich anerkannten Züchtervereinigungen und die Kleintierzüchtervereinigungen angeschlossen. Die Vertretung der Interessen der schleswig-holsteinischen Tierzüchter gegenüber den zuständigen staatlichen Stellen und in den Bundesgremien sind ihre Hauptaufgaben.


Stand: 03.07.2008

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