Pflanzenschutzdienst

Der Pflanzenschutzdienst ist die zuständige Verwaltungseinrichtung für Aufgaben, die sich aus dem Pflanzenschutzgesetz ergeben.

Seit dem 1. Januar 2008 werden diese Aufgaben als Weisungsaufgabe von der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein wahrgenommen.

Amtlicher Pflanzenschutzdienst in der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

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