Ländlicher Raum
Das Landesentwicklungsgrundsätzegesetz gibt vor, dass die räumliche Struktur des Landes Schleswig-Holstein natur- und umweltgerecht und zugleich auf die menschlichen Bedürfnisse hin zu erhalten und zu entwickeln ist. Ferner ist das Land in Räume mit unterschiedlichen Entwicklungszielen einzuteilen. Der Landesentwicklungsplan liefert hierzu eine übergeordnete Raumstruktur.
Naturräumliche Gliederung
Die vier Hauptnaturräume Marsch, Hohe Geest, Vorgeest und Hügelland sind in insgesamt 22 Naturräume untergliedert. Diese Aufteilung liefert Naturräume mit nahezu einheitlichen abiotischen Faktoren (Klima, Relief, Wasserhaushalt, Boden) und biotischen Faktoren (Flora und Fauna).
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Die Siedlungsstruktur in Schleswig-Holstein
Unter dem Begriff Siedlungsstruktur versteht man u. a. die Verteilung der Bevölkerung im Land, das Vorhandensein von Bebauungen, von Infrastruktur und zentralen Einrichtungen. Diese Informationen dienen der Landesplanung auch weiterhin adäquate Lebensbedingungen im ländlichen Raum zu ermöglichen bzw. zu erhalten.
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