Ländlicher Raum

Das Landesentwicklungsgrundsätzegesetz gibt vor, dass die räumliche Struktur des Landes Schleswig-Holstein natur- und umweltgerecht und zugleich auf die menschlichen Bedürfnisse hin zu erhalten und zu entwickeln ist. Ferner ist das Land in Räume mit unterschiedlichen Entwicklungszielen einzuteilen. Der Landesentwicklungsplan liefert hierzu eine übergeordnete Raumstruktur.

Naturräumliche Gliederung

Die vier Hauptnaturräume Marsch, Hohe Geest, Vorgeest und Hügelland sind in insgesamt 22 Naturräume untergliedert. Diese Aufteilung liefert Naturräume mit nahezu einheitlichen abiotischen Faktoren (Klima, Relief, Wasserhaushalt, Boden) und biotischen Faktoren (Flora und Fauna).

  mehr lesen: Naturräumliche Gliederung …

Ländliche Räume in Schleswig-Holstein

Der Landesentwicklungsplan teilt das Land in Ordnungsräume und ländliche Räume ein, worunter alle Räume außerhalb der Ordnungsräume fallen.

  mehr lesen: Ländliche Räume in Schleswig-Holstein …

Die Siedlungsstruktur in Schleswig-Holstein

Unter dem Begriff Siedlungsstruktur versteht man u. a. die Verteilung der Bevölkerung im Land, das Vorhandensein von Bebauungen, von Infrastruktur und zentralen Einrichtungen. Diese Informationen dienen der Landesplanung auch weiterhin adäquate Lebensbedingungen im ländlichen Raum zu ermöglichen bzw. zu erhalten.

  mehr lesen: Die Siedlungsstruktur in Schleswig-Holstein …

Nutzung der Bodenflächen in Schleswig-Holstein

Alle vier Jahre wird eine Erhebung der Nutzung der Bodenfläche durchgeführt. Mit rund 70 Prozent entfällt mit Abstand der größte Anteil auf Landwirtschaftsflächen in Schleswig-Holstein.

  mehr lesen: Nutzung der Bodenflächen in Schleswig-Holstein …

Zusatzinformationen

Kontakt




Diese Seite: