Finanzmittel für den Agrarsektor
Die Ausgleichszahlungen (Direktzahlungen) sind der wichtigste Ausgabenposten im Agrarhaushalt der EU. Im Rahmen der Agrarsozialpolitik gibt es für die in der Landwirtschaft Tätigen ein eigenständiges agrarsoziales Sicherungssystem. Weitere Unterstützung erfolgt durch Beihilfen für Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben und Fördermittel im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Aus dem Landeshaushalt fließen finanzielle Mittel zur Förderung der Dorf- und ländlichen Regionalentwicklung oder auch Leistungen an die Landwirtschaftskammer.
Direktzahlungen und Zuschüsse
Seit der Entkopplung der Direktzahlungen spielt neben anderen Zuschüssen vor allem die Betriebsprämie eine bedeutende Rolle für die betrieblichen Erträge landwirtschaftlicher Unternehmen.
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Energiepflanzenprämie
Der Anbau von Energiepflanzen wurde von 2004 - 2009 finanziell gefördert. Seit dem Jahr 2010 ist die Förderung eingestellt worden.
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Aufwendungen für die Agrarsozialpolitik
Das eigenständige agrarsoziale Sicherungssystem bietet Personen, die in der Landwirtschaft tätig sind, eine Möglichkeit der Absicherung im Alter, sowie gegen finanzielle Risiken in Folge von Krankheit, Unfall und Invalidität.
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Zahlungen aus dem Bundeshaushalt
Aus der Tabelle des Haushaltes des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird ersichtlich, dass die "Landwirtschaftliche Sozialpolitik" sowie die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" die größten Posten einnehmen.
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Fördermittel aus dem Landeshaushalt
Allgemeine Bewilligungen außerhalb der Gemeinschaftsaufgabe sind in Schleswig-Holstein: Förderung der Dorf- und ländlichen Regionalentwicklung, Tierseuchenverhütung und –bekämpfung, Leistungen an die Landwirtschaftskammer, Maßnahmen zur Förderung der Fischerei, Zuschüsse für unterstützende Tätigkeiten für den ökologischen Landbau, Förderung der Tierzucht, Qualitäts-Absatzförderung für die Land- und Ernährungswirtschaft.
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Agrarumweltmaßnahmen in Schleswig-Holstein
Durch die EU-Kofinanzierten Agrarumweltmaßnahmen leistet das Land Schleswig-Holstein seinen Beitrag zur finanziellen Unterstützung an Landwirte, die ihre landwirtschaftlichen Flächen unter Berücksichtigung ausgewählter umweltfreundlicher Produktionsverfahren bewirtschaften.
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