Landwirtschaftliches Flächenkataster

In Schleswig-Holstein und Hamburg wurde das Landwirtschaftliche Flächenkataster (LFK) als Flächenidentifizierungs- und Referenzsystem eingeführt. Die Identifizierung der Schläge im Sammelantrag erfolgt über den Feldblock. Die am oder im Schlag liegenden Landschaftselemente werden im Sammelantrag ebenfalls über das LFK identifiziert.

Das Landwirtschaftliche Flächenkataster enthält alle landwirtschaftlich genutzten Flächen Schleswig-Holsteins und Hamburgs mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Als Referenzsystem wurde in Schleswig-Holstein und Hamburg ebenso wie in acht weiteren Bundesländern der Feldblock gewählt.

Verwaltet werden alle Feldblöcke und Landschaftselemente (LE) in einem Geografischen Informationssystem (GIS). Die Erstellung der Feldblöcke und Landschaftselemente erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos).

Was ist ein Feldblock?

Markierung eines Feldblocks auf der KarteMarkierter Feldblock Landesvermessungsamt

  • Ein Feldblock ist eine zusammenhängende landwirtschaftlich nutzbare Fläche, die von relativ stabilen, in der Natur erkennbaren Außengrenzen (zum Beispiel Wald, Straßen, bebaute Flächen, Gewässer, Knicks, Gräben) umgeben ist.
  • Ein Feldblock kann durch einen oder mehrere Landwirte bewirtschaftet werden.
  • Ein Feldblock besitzt einen bundesweit einheitlichen 16-stelligen Flächenidentifikator (FLIK).

Der Flächenindikator setzt sich in Schleswig-Holstein und Hamburg wie folgt zusammen:

Die Bedeutung der Felder des FlächenidentifikatorsFelder des Flächenidentifikators

Wie wird ein Feldblock erstellt?

Die Erfassung der Feldböcke und Landschaftselemente erfolgt digital, also am Computer. Die Blöcke werden mit Hilfe einer speziellen Software – eines Geografischen Informationssystems (GIS) – auf digitalen Luftbildern eingezeichnet (digitalisiert).

In einer bundeseinheitlichen Rahmenrichtlinie ist festgelegt, wie ein Block zu bilden und abzugrenzen ist. Eigentums- und Bewirtschaftungsverhältnisse werden bei der Erstellung eines Blocks nicht berücksichtigt.

Landschaftselemente

Aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben sind auch bestimmte Landschaftselemente beihilfefähig, wenn sie innerhalb eines Schlages liegen oder an einen Schlag unmittelbar angrenzen. Diese Erweiterung der prämienfähigen Flächen musste im Referenzsystem des LFK nachvollzogen werden. Hierzu erfolgten die Digitalisierung der beihilfefähigen Landschaftselemente und eine Komplettierung des bislang nur aus den (Bewirtschafts-)Feldblöcken bestehenden LFK um die LE-Blöcke. Dadurch sind nunmehr alle beihilfefähigen LE – egal, ob sie innerhalb der Feldblöcke oder zwischen Feldblöcken liegen – als eigenständige LE-Blöcke mit eigenem Flächenidentifikator (FLEK) und einer festgelegten maximal beihilfefähigen Flächengröße Teil des Referenzsystems. Die Festlegung eigener Blöcke für die Landschaftselemente war zwingend, weil es keine objektiven Kriterien gab, für eine dauerhafte Feldblock-Zuordnung von LE-Flächen, die zwischen mehreren Feldböcken liegen.

Was sind Nicht-Beihilfefähige Flächen (NBF)?

Markierte Sperrfläche auf einer KarteMarkierte Sperrfläche Landesvermessungsamt SH

  • Innerhalb eines Feldblocks liegende dauerhaft nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen werden als so genannte Nicht-Beihilfefähigen Flächen im GIS erfasst.
  • Zu den Nicht-Beihilfefähigen zählen z. B. Strommasten, Windräder und andere bauliche Anlagen. Auch flächenhafte Landschaftselemente wie Feldgehölze und Feuchtgebiete, die größer als 2000 m² sind, sind Nicht-Beihilfefähige Flächen und müssen von der Fläche des Feldblocks abgezogen werden. Dadurch wird die maximal beihilfefähige Flächengröße des Feldblocks ermittelt.

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