Rückverfolgbarkeit als Mindestanforderung für die Gewährung von Beihilfen in der Landwirtschaft

Die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen ist Grundvoraussetzung für Rückverfolgbarkeit und Transparenz in der Erzeugung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs.

Die Kennzeichnung und Registrierung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen ist Grundvoraussetzung für Rückverfolgbarkeit und Transparenz in der Erzeugung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Nur so kann in diesem Bereich das Regelwerk des gesundheitlichen Verbraucherschutzes greifen. Deshalb gehören diese Vorschriften zu den ersten, die bei der Verknüpfung von landwirtschaftlichen Direktzahlungen und der Einhaltung anderweitiger Vorschriften ("Cross Compliance") kontrolliert werden.

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