Informationen zum EU-Schulmilchprogramm in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein wird der Absatz von Milch und Milcherzeugnissen in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen im Rahmen des EU-Schulmilchprogramms gefördert.
Die EU-Beihilfe umfasst eine breite Palette an Milch und Milcherzeugnissen von Vollmilch und fettreduzierter Milch über Buttermilch, Kefir, Joghurt, Frisch- und Schmelzkäse bis hin zu Parmesankäse und anderen Käsearten. Neben zucker- und fettreduzierten Erzeugnissen bieten einzelne Lieferanten auch laktosefreie Produkte an (genaue Informationen erteilt das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)).
Die Höchstmenge an verbilligter Schulmilch bzw. Schulmilcherzeugnissen beträgt 0,25 Liter je Kind/Schüler/Schülerin und Schul- oder Betreuungstag.
In Schleswig-Holstein können demnach Kinder bzw. Schülerinnen und Schüler folgender Einrichtungen verbilligte Schulmilch und Milcherzeugnisse erhalten:
- Kindertagesstätten
- Grundschulen, Förderzentren und weiterführende Schulen
- Berufsbildende Schulen sowie
- Menschen mit Behinderung bis zu einem Alter von maximal 27 Jahren bei einem ständigen Aufenthalt in Heimen, sofern eine pädagogische Betreuung gegeben und der gleichzeitige Besuch einer der oben aufgeführten Einrichtungen nicht möglich ist.
Die Schulmilch-Beihilfe wird nicht unmittelbar an die Kinder/Schüler ausgezahlt, sondern an
- Lieferanten (Molkereien, Händler, Direktvermarkter) oder
- oben angegebenen Einrichtungen bzw. deren Träger.
Hierzu müssen diese nach EU-Recht vom Land zugelassen werden. Zuständig für die Zulassung ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR). Interessenten müssen einen formlosen Antrag auf Zulassung als Antragsteller von Schulmilchbeihilfe beim LLUR stellen.
Die oben angegebenen Einrichtungen können verbilligte Milch und Milcherzeugnisse
- über einen Leferanten (z.B. Meiereien oder Händler) bzw. Träger (Gemeinden und Ämter, Schulverbände sowie kirchliche oder soziale Träger) beziehen, der die Schulmilchbeihilfe beantragt oder
- selbst einkaufen und Antragsteller werden.
Die Beihilfe wird für folgende Produkte gewährt:
| Produkte | Behilfebeträge |
|---|
Kategorie I:
a) wärmebehandelte Milch einschließlich laktosefreier Milchgetränke;
b) wärmebehandelte Milch mit Schokolade oder Fruchtsaft oder wärmebehandelte
aromatisierte Milch mit einem Gewichtsanteil von mindestens 90 % Milch gemäß
Buchstabe a und einem Zusatz von höchstens 7 % Zucker und/oder Honig;
c) fermentierte Milcherzeugnisse (z.B.: Joghurt, Buttermilch oder Kefir) auch mit
Fruchtsaft, auch aromatisiert, mit einem Gewichtsanteil von mindestens 90 % Milch
gemäß Buchstabe a und einem Zusatz von höchstens 7 % Zucker und/oder Honig.
| 18,15 € /100 Kg |
Kategorie II:
Fermentierte Milcherzeugnisse, auch aromatisiert, mit Früchten, mit einem Gewichtsanteil von mindestens 75 % Milch der Kategorie I Buchstabe a und einem Zusatz von höchstens 7 % Zucker und/oder Honig.
| 16,34 € /100 kg |
Kategorie III:
Aromatisierter und nicht aromatisierter Frischkäse und Schmelzkäse mit einem Käsegehalt von mindestens 90 % (max. 10 % milchfremde Bestandteile).
| 54,45 € /100 kg |
Kategorie IV:
Grana-Padano-Käse und Parmigiano-Reggiano-Käse
| 163,14 € /100 kg |
Kategorie V:
Aromatisierter und nicht aromatisierter Käse, der nicht unter die Kategorien III und IV fällt, mit einem Käsegehalt von mindestens 90 % (max. 10 % milchfremde Bestandteile).
| 138,85 € /100 kg |
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne:
Zentraldezernat Landwirtschaft im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) als Antrags- und Bewilligungsbehörde
Herr Axel Fritz Speth
Tel.: (04347) 704-236
E-Mail: Axel-Fritz.Speth@llur.landsh.de
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR)
Frau Claudia Ullrich-Pohl
Tel.: (0431) 988-4975
E-Mail: Claudia.Ullrich-Pohl@mlur.landsh.de
Weitere Informationen zum Thema:
1. Allgemeines
2. Beantragung der Schulmilchbeihilfe durch schulische Einrichtungen (Antrag und Anlagen)
2.1 Antrag der Schulischen Einrichtung auf Belieferung mit Schulmilch durch Lieferanten oder Träger
3. Antragstellung durch Lieferanten (z.B. Meiereien, landwirtschaftliche Betriebe, Handel, etc) und Schulträger
3.1 Verpflichtungserklärung von Schulmilch-Lieferanten als Antragsteller von Schulmilchbeihilfe
3.2 Verpflichtungserklärung durch Träger schulischer Einrichtungen für den Bezug von Schulmilch
3.3 Angaben über schulische Einrichtungen, wenn die Schulmilchbeihilfe durch den Träger beantragt wird
4. Quittung über die Lieferung verbilligter Schulmilch