Inverkehrbringen
In der Europäischen Union sind bisher (Stand 11/2008) 7 gentechnisch veränderte Produkte nach der Richtlinie 2001/18/EG zugelassen worden. Auch nach Ihrer Zulassung müssen diese Produkte überwacht werden, um seltene und unerwartete Ereignisse und mögliche Langzeitwirkungen zu erkennen.
Grundsätzliches
Seit Herbst 2005 haben die ersten gentechnisch veränderten, maiszünslerresistenten Maissorten (Bt-Mais) eine Sortenzulassung und dürfen somit in Deutschland angebaut werden. Der Anbau beschränkt sich aktuell (2008) noch auf knapp 3.200 ha in Deutschland.
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Überwachung
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat in den letzten Jahren Stichproben auf gentechnisch verunreinigtes Saatgut durchgeführt.
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Bewertung
Zurzeit (2008) gibt es in Deutschland keinen großflächigen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen.
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