Überwachung

Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) untersucht Saatgut auf Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO).

Durch Pollenflug oder ungewollte Beimischungen bei der Lagerung oder beim Transport können nicht zugelassene GVO in Saatgut und von dort in die Lebensmittel bzw. Nahrungskette und in die Umwelt gelangen. Eine Überwachung ist dem Vorsorgeprinzip folgend daher unerlässlich. So können immer wieder geringe Verunreinigungen von Saatgutpartien mit GVO festgestellt werden. Dieses Saatgut ist dann zurückgerufen worden und nicht weiter in Verkehr gebracht worden. In einigen Fällen wurde auch der Aufwuchs von Pflanzen vernichtet, um eine Verbreitung nicht zugelassener GVO in der Umwelt zu verhindern.

Erstmals wurde im Jahr 2005 vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein im Rahmen eines Pilotprojektes Rapssaatgutproben direkt bei den Saatgutunternehmen in Schleswig-Holstein entnommen und auf GVO-Anteile untersucht. Dies hat den entscheidenden Vorteil, dass die Ergebnisse der experimentellen Saatgutüberwachung bereits vorliegen, bevor das Saatgut zu den Saatguthändlern gelangt. Im Falle einer Kontamination mit gentechnisch veränderten Organismen müssen betroffene Saatgutpartien somit nicht mehr von den Saatgutunternehmen kostspielig von den Saatguthändlern zurückbeordert werden. Dieses Verfahren wird jetzt bundesweit für inländisches Mais und Raps-Saatgut angewendet. Importsaatgut wird weiter direkt im Handel beprobt. Die Kurzberichte über die Ergebnisse der jährlichen Saatgutüberwachungen finden Sie hier:

2008

2009

2010

2011

2012

Im Spätsommer 2007 kam es auf ca. 300 ha zur Aussaat von Rapssaatgut, welches sehr geringe Anteile gentechnisch veränderten Raps aufwies. Nachdem der Umbruch angeordnet wurde und die Flächen über eine Vegetationsperiode intensiv auf Rapsdurchwuchs untersucht wurden, wurde im Mai 2010 auf einem Teil der Flächen der Rapsdurchwuchs auf Anteile gentechnisch veränderten Raps untersucht. Gentechnisch veränderter Raps konnte auf den Flächen nicht nachgewiesen werden (siehe Bericht Datei ist nicht barrierefrei Bericht über die Nachkontrolle auf GVO-Rapsdurchwuchs (PDF, 253 KB, Datei ist nicht barrierefrei)).

Neben dem Saatgut obliegt dem MLUR auch die Überwachung der guten fachlichen Praxis beim Anbau zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen. Dieser fand bisher nur auf kleinster Fläche im Rahmen von Sortenversuchen statt. Die Anforderungen der Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung wurde eingehalten. Derzeit findet kein Anbau von zugelassenen gentechnisch veräderten Pflanzen statt.

Stand: 05.03.2012

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