Lichtimmissionen wie Schattenwurf bei Windkraftanlagen
Lichtimmissionen können bei der Bevölkerung oder in der Nachbarschaft zu erheblichen Belästigungen führen und stellen damit schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dar.
So werden unter anderem künstliche Lichtquellen, künstliche Aufhellungen des Nachthimmels und optische Einwirkungen wie der Schattenwurf von Windenergieanlagen als Lichtimmission verstanden.
Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen (PDF, 69 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Rechtliche Regelungen und Umsetzung
Zuständige Immissionsschutzbehörde in Schleswig-Holstein