Immissionsschutz bei elektromagnetischen Feldern

Mobilfunk

Mit stark ansteigendem Einsatz von elektrischen und elektronischen Anlagen ist die Bedeutung elektrischer und magnetischer sowie der elektromagnetischen Felder - häufig auch 'Elektrosmog' genannt - für den Menschen in den letzten Jahren weiter gewachsen und wird in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Das Risiko, das zum Beispiel von hochfrequenten Feldern von Mikrowellen, Radio-, Fernseh- und Mobilfunksendern sowie Handys und schnurlosen Telefonen ausgeht, wird unterschiedlich eingeschätzt.

Hervorzuheben ist hierbei die zunehmende Intensität der hochfrequenten elektromagnetischen Felder (EMF) im Alltag aufgrund des aktuellen flächendeckenden Ausbaus des Mobilfunks. Der schnelle Ausbau, zu dem die Netzbetreiber aufgrund der Lizenzbedingungen, aber auch aus marktwirtschaftlichen und Kapazitätsgründen gezwungen waren, ging einher mit einer wachsenden Besorgnis in der Bevölkerung, dass möglicherweise schädliche Auswirkungen mit dieser Technik verbunden sein könnten. Dies führt oft zu Unbehagen und Ängsten gerade in der Nachbarschaft von Mobilfunksendestationen.

Es liegen keine abgesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, dass Strahlungen - speziell von Mobilfunksendeanlagen - krank machen. Kritiker führen manche gesundheitliche Beeinträchtigungen auf die Nähe von Sendeanlagen zurück. Die Symptome sind jedoch nicht eindeutig; auch verschiedene umweltbedingte und psychische Ursachen kommen als Auslöser in Frage.

Die Landesregierung verfolgt zum nachhaltigen Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch hier das Ziel, durch konsequente Umsetzung der vorhandenen rechtlichen Instrumente insbesondere den Gesundheitsschutz der Menschen zu gewährleisten. Darüber hinaus möchte die Landesregierung durch Information und Diskussion mit allen gesellschaftlichen Gruppen zu einer sachlichen und vorsorgeorientierten Diskussion beitragen. Insbesondere befürwortet sie die zur Klärung noch offener wissenschaftlicher Fragestellungen aufgelegten Forschungsprogramme auf Bundes- und EU-Ebene. Beispielhaft sei hier das Deutsche Mobilfunkforschungsprogramm www.emf-forschungsprogramm.de genannt, welches wesentlich zur Klärung noch offener Fragen beitragen kann und aus dem die Ergebnisse abgerufen werden können.

Um dem Informationsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein zum wissenschaftlichen Kenntnisstand und zur tatsächlichen Situation des Landes Rechnung zu tragen, führte das damalige Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten (jetzt Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) unter anderem ein Forum zu „Mobilfunk und elektromagnetische Felder“ (November 2001) durch und ließ zwei Gutachten zur Immissionssituation durch hochfrequente Elektromagnetische Felder in Schleswig-Holstein erstellen und im April 2001 bzw. Mai 2006 veröffentlichen.

Da nach 2000 neue Funktechnologien - insbesondere UMTS (Universal Mobile Telecommunication System), DVB-T (digitales terrestrisches Fernsehen) und WLAN (drahtlose lokale Funknetze) eingeführt wurden, ist in 2005 ein erneutes Gutachten "Messung elektromagnetischer Felder von Mobilfunk-, Hörfunk- und TV-Sendern an typischen Immissionsstandorten" erstellt worden. Die aktuellen Ergebnisse wurden denen aus 2000 gegenübergestellt und bewertet.

Weitere Aussagen zu Umwelt und Mobilfunk in Schleswig-Holstein sind im Umweltzustandsbericht 2002 (PDF) der Landesregierung zu finden.

Weitere Informationen zu

Rechtliche Regelungen und Umsetzung

Rechtliche Grundlage zur Beurteilung, Ermittlung und Überwachung von Immissionen durch elektromagnetische Felder ist die 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV). In der Verordnung sind auch Grenzwerte zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern festgelegt.

Zur Konkretisierung wurden Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder (PDF) durch den Länderausschuss für Immissionsschutz beschlossen und in Schleswig-Holstein per Erlass eingeführt.

Neben den immissionsschutzrechtlichen Regelungen sind u. a. auch das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG) und das Baugesetzbuch (BauGB) zu berücksichtigen. Daneben bestehen noch Arbeitsschutzregelungen.

Überwachung

Die 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) gilt für die Errichtung und den Betrieb von Hochfrequenz- und Niederfrequenzanlagen. Die Einhaltung der Verordnung ist Betreiberpflicht und wird im Einzelfall durch die zuständigen Immissionsschutzbehörden überwacht - in Schleswig-Holstein von den vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume. Die Errichtung von neuen Anlagen oder wesentliche Änderungen haben die Betreiber den Behörden anzuzeigen.

Beispielsweise sind für ortsfeste Sendefunkanlagen ab einer gewissen Sendeleistung vom Betreiber Standortbescheinigungen von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn (BNetzA) - der ehemaligen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) - zu beantragen. Diese Standortbescheinigungen sind mit einer Anzeige - bevor die Anlage in Betrieb genommen wird - der zuständigen Immissionsschutzbehörde zuzuleiten.


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