Einführung

Der Mensch ist natürlichen und zivilisatorischen Strahlen ausgesetzt. Strahlen unterscheiden sich nicht in ihrer grundsätzlichen physikalischen Natur, aber in der Menge der mitgeführten Energie und damit auch in ihrer Wirkung.

Je nach ihrer Strahlungsenergie werden sie in die zwei großen Bereiche der ionisierenden und der nichtionisierenden Strahlung unterschieden und innerhalb dieser weiter aufgegliedert. Der Schutz vor ionisierender Strahlung (wie beispielsweise Röntgen- oder Gammastrahlung) ist Aufgabe des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren.

Den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch technische nichtionisierende Strahlen (wie Mikrowellen und Licht) haben im Rahmen des Immissionsschutzes das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein bzw. seine Immissionsschutzbehörden zu überwachen. Aufgrund des aktuellen öffentlichen Interesses werden hier auch weitere Informationen zu den Stichworten Mobilfunk und Schattenwurf bei Windenergieanlagen angeboten.


Weitere Informationen zum Download:

Adressen der Nachgeordneten Behörden des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und der Kreise und kreisfreien Städte

Zusatzinformationen

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