Der Mensch ist natürlichen und zivilisatorischen Strahlen ausgesetzt. Strahlen unterscheiden sich nicht in ihrer grundsätzlichen physikalischen Natur, aber in der Menge der mitgeführten Energie und damit auch in ihrer Wirkung.
Je nach ihrer Strahlungsenergie werden sie in die zwei großen Bereiche der ionisierenden und der nichtionisierenden Strahlung unterschieden und innerhalb dieser weiter aufgegliedert. Der Schutz vor ionisierender Strahlung (wie beispielsweise Röntgen- oder Gammastrahlung) ist Aufgabe des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren.