Fluglärm
Durch die Novellierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluglärmG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550) gelten für die Umgebung der größeren zivilen und militärischen Flugplätze deutlich erhöhte Anforderungen, um die Nachbarschaft und Allgemeinheit besser als bisher vor Fluglärm zu schützen. Zu diesem Zweck ist den Landesregierungen durch das FluglärmG die Aufgabe übertragen worden, so genannte Lärmschutzbereiche festzusetzen. Die Schleswig-Holsteinische Landesregierun g ist dieser Aufgabe nachgekommen und hat für mehrere Flugplätze Lärmschutzbereiche durch Landesverordnungen ausgewiesen.
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie allgemeine Hintergrundinformationen zum Thema sowie Karten und Hinweise zu den Lärmschutzbereichen in Schleswig-Holstein.
Rechtliche Grundlagen
Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluglärmG) wurde im Jahr 2007 neu gefasst. Hier stehen der Gesetzestext sowie die auf Grundlage des FluglärmG ergangenen untergesetzlichen Rechtsvorschriften zum Download bereit.
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Lärmschutzbereiche
Mit der Neufassung des FluglärmG wurden deutlich niedrigere und somit strengere Grenzwerte für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen festgelegt.
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Fluglärmschutzverordnungen in Schleswig-Holstein
Auf Grundlage des FluglärmG wurden an mehreren Flugplätzen in Schleswig-Holstein Lärmschutzbereiche ermittelt und durch Rechtsverordnung der Landesregierung festgesetzt. Die Verordnungen bestehen neben dem Verordnungstext jeweils aus einer Aufstellung der Kurvenpunkte, die den Verlauf der jeweiligen Schutzzonen durch Koordinaten angeben sowie aus mehreren Karten, aus denen der Verlauf und die Ausdehnung der Lärmschutzbereiche ersichtlich werden.
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Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen
Gemäß der Regelungen von § 9 FluglärmG haben Eigentümer von innerhalb einer Tag-Schutzzone 1 und/oder einer Nacht-Schutzzone gelegenen schutzbedürftigen Einrichtungen und Wohnungen unter Umständen Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen. Hier finden Sie nähere Informationen zu diesem Erstattungsanspruch und zum Ablauf des für die Anspruchsfestsetzung durchzuführenden Verwaltungsverfahrens.
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