Fluglärmschutzverordnungen in Schleswig-Holstein
Die ermittelten Lärmschutzbereiche sind durch Rechtsverordnungen der Landesregierung festgesetzt worden. Neben dem Verordnungstext bestehen die einzelnen Fluglärmschutzverordnungen jeweils aus einer Aufstellung der Kurvenpunkte, die den Verlauf der Schutzzonen durch Koordinaten angeben sowie aus Karten im Maßstab 1:5 000 und 1:15 000 oder 1:50 000.
Nach ihrem Inkrafttreten werden die Verordnungen jeweils im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Schleswig-Holstein (GVOBl. Schl.-H.) verkündet und bei einzelnen Kreisen und Gemeinden zu jedermanns Einsicht niedergelegt. Interessierte können die bisher durch die Landesregierung erlassenen Verordnungen samt Anlagen auch hier herunterladen.
Die in Schleswig-Holstein festgesetzten Lärmschutzbereiche sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Nähere Informationen erhalten Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Flugplatznamen klicken.
| Flugplatz | Rechtsgrundlage
der Festsetzung | Datum der
Festsetzung | Weitere Informationen |
| Hamburg | § 2 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m.
§ 4 Abs. 4 FluglärmG | 13. April 2012 | |
| Hohn | § 2 Abs. 2 Nr. 4 i.V.m.
§ 4 Abs. 4 FluglärmG | Keine Neufestsetzung | Ein Lärmschutzbereich auf
Grundlage des FluglärmG von
1971 ist vorhanden.
In Anbetracht der durch die
Bundeswehr beabsichtigten
Aufgabe des Standortes erfolgt
keine Neuausweisung. |
| Lübeck-Blankensee | § 2 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m.
§ 4 Abs. 3 FluglärmG | 30. März 2012 | |
| Schleswig | § 2 Abs. 2 Nr. 4 i.V.m.
§ 4 Abs. 4 FluglärmG | 23. Dezember 2011 | |
| Sylt | § 2 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m.
§ 4 Abs. 4 FluglärmG | 03. Juni 2010 | |
Verkehrsflughafen Hamburg
Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat eine Landesverordnung zur Festsetzung des auf dem Gebiet Schleswig-Holsteins gelegenen Teils des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Hamburg erlassen.
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Verkehrsflughafen Lübeck-Blankensee
Auch für den Erlass einer Landesverordnung zur Festsetzung des auf schleswig-holsteinischem Gebiet liegenden Teils des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Lübeck-Blankensee ist die Landesregierung Schleswig-Holstein zuständig.
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Militärischer Flugplatz Schleswig
Für den militärischen Flugplatz Schleswig in Jagel ist mit Wirkung vom 23. Dezember 2011 ein neuer Lärmschutzbereich festgesetzt worden.
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Verkehrsflughafen Sylt
Der Lärmschutzbereich für den Verkehrsflughafen Sylt wurde durch Landesverord-nung vom 2. Juni 2010 (GVOBl. Schl.-H., S. 463) festgesetzt.
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