Erschütterungen
Als Erschütterungen werden durch natürliche oder künstliche Quellen hervorgerufene mechanische Wellen wahrgenommen, die sich im Erdboden ausbreiten und Gebäude zu Schwingungen anregen können.
Erschütterungen treten häufig in Kombination mit tieffrequentem Luftschall auf (Brummton, Dröhnen).
Erschütterungen können unter Umständen in der Nähe von Schienenwegen, Straßen, industriellen Anlagen oder bei Bautätigkeiten auftreten.
Erschütterungsimmissionen sind schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne von § 3 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetz, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.
Die Ermittlung und Beurteilung, ob diese Einwirkungen schädlich oder belästigend sind, erfolgt auf der Grundlage der „Leitlinie zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Erschütterungsimmissionen“ des Länderausschusses für Immissionsschutz (Erschütterungs-Leitlinie).