Allgemeines
Nach Untersuchungen des Umweltbundesamtes aus dem Jahre 2006 fühlt sich durch den Straßenverkehr wie seit vielen Jahren in Deutschland mehr als die Hälfte der Menschen belästigt und gut 13 Prozent "stark belästigt".
Nach dem Straßenverkehr ist der Luftverkehr die bedeutendste Quelle für verkehrsbedingte Lärmbelästigungen, durch den sich etwa ein Drittel der Bevölkerung belästigt sieht. Geräusche durch Nachbarn (auch als Freizeitlärm) zählen ebenfalls zu den bedeutenden Ursachen für Lärmbelästigungen.
Durch Industrie und Gewerbe fühlt sich ein knappes Fünftel der Menschen belästigt und durch Schienenverkehr etwa jeder fünfte.
Lärmbelästigung der Bevölkerung nach Geräuschquellen 2006
[nach: Umweltbundesamt]
Bei Industrie- und Gewerbebetrieben bzw. -anlagen stellt das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume auf Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sicher, dass die jeweiligen zulässigen Immissionsrichtwerte für Geräusche nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) an allen maßgeblichen Immissionsorten eingehalten werden. So sind bei vielen Vorhaben lärmmindernde bzw. -dämmende Maßnahmen im gewerblichen Bereich als Auflagen durchzusetzen, deren Einhaltung dann im Rahmen des § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz überwacht wird. Darüber hinaus wird bereits im Rahmen der Bauleitplanung vorsorgend darauf hin gewirkt sowie im baurechtlichen Genehmigungsverfahren oder bei Nachbarbeschwerden sichergestellt, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten werden. Trotzdem wird Lärm als Grund bei über 50 Prozent der durch die Staatlichen Umweltämter erfassten Nachbarbeschwerden genannt und ist damit die häufigste Beschwerdeursache.
Lokale Betroffenheiten sind den Städten und Gemeinden bzw. den zuständigen Arbeits-, Immissionsschutz- und Verkehrsbehörden in Schleswig-Holstein in der Regel bekannt.
Lärmschutz war auch Anlass für eine Große Anfrage im Landtag des Landes Schleswig-Holstein, in deren Beantwortung die Landesregierung sich auch zu allgemeinen Fragen des Lärmschutzes und zur Lärmentwicklung in Schleswig-Holstein geäußert hat (Landtagsdrucksache 15/2222).
Das Umweltbundesamt hat Informationen zu verschiedenen Lärmquellen zusammengestellt. Neben Erläuterungen, welches Lärmproblem welcher Lärmart zuzurechnen ist, findet man auch Hinweise auf einzelne Fachbegriffe, gesetzliche Regelungen und mehr ....