Emissionen

Egal, ob Rohstoffe gewonnen, Produkte hergestellt oder Energie produziert wird: Reste der verarbeiteten Stoffe gelangen auch immer in die Luft und können - wenn sie nicht zurückgehalten werden - auch die Umwelt belasten. Die Umweltverwaltung überwacht diese Emissionen.

Einführung

Die Überwachung der Einhaltung der vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte ist eine wesentliche Aufgabe der Umweltverwaltung in Schleswig-Holstein.

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Genehmigungsbedürftige Anlagen

Die in Schleswig-Holstein betriebenen genehmigungsbedürftigen Anlagen, die auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes besonders schädliche Umwelteinwirkungen verursachen können, werden verschiedenen Bereichen zugeordnet.

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Zulassung und Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen

Alle Anlagen, die nicht im Anhang zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) genannt sind, zählen zu den sogenannten nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen.

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