Informationen zu Genehmigungsverfahren

Anlagen, von denen schädliche Auswirkungen für die Umwelt ausgehen können, müssen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt werden. Die folgenden Seiten bieten Hilfen zum Genehmigungsverfahren an. Außerdem finden Sie hier die Veröffentlichungen der aktuellen Entscheidungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung.

Grundsätzliches

Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße geeignet ist, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, bedarf einer Genehmigung. Grundlage dafür ist § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz.

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Daten über Schleswig-Holstein

Hier finden Sie eine statistische Übersicht über die Genehmigungsverfahren.

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Eckpunkte zur Optimierung von Zulassungsverfahren für industrielle Anlagen

Ziel muss es sein, die Zulassungsverfahren für industrielle Anlagen im Interesse aller Beteiligten so zu optimieren, dass sie so transparent, effizient und zügig wie möglich durchgeführt werden bei gleichzeitiger Wahrung der Umweltstandards, der Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger und der Rechtssicherheit für die Unternehmen.

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Umweltverträglichkeitsprüfung

Bekanntmachung von Einzelfallentscheidungen nach § 3a UVPG

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Zusatzinformationen

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