Luftreinhaltepläne in Schleswig-Holstein
Messungen der Luftqualität in Schleswig-Holstein zeigen, dass der Immissionsgrenzwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Außenluft an verkehrsreichen Standorten in Schleswig-Holstein überschritten werden kann. Der Immissionsgrenzwert ist seit dem 1. Januar 2010 einzuhalten.
In Schleswig-Holstein wurden für die Bereiche Itzehoe-Lindenstraße, Ratzeburg-Langenbrücker Straße und Kiel-Bahnhofstraße Luftreinhaltepläne aufgestellt, die die Informationen über bereits geplante Vorhaben und gegebenenfalls erforderliche zusätzliche Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität und zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte zusammenfassen.
Luftreinhaltepläne hatten bis zum Inkrafttreten des Grenzwertes im Jahr 2010 das vorrangige Ziel, zu prüfen, ob Maßnahmen erforderlich werden, um die Schadstoffbelastung bis zum 01.01.2010 zu senken, und diese Maßnahmen festzulegen. Zur Schadstoffbelastung und zur Überschreitung der Immissionsgrenzwerte tragen die verschiedenen Emittentengruppen wie Verkehr, Industrie, Gewerbe und Hausbrand in unterschiedlichem Maß bei. Bei der Planung und Festlegung von Maßnahmen werden diese unterschiedlichen Anteile entsprechend berücksichtigt. Seit Inkrafttreten des Grenzwertes sollen Luftreinhaltepläne geeignete Maßnahmen enthalten, um den Zeitraum einer Nichteinhaltung so kurz wie möglich zu halten.
Aufgestellte Luftreinhaltepläne sind dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für die Berichterstattung an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu übermitteln.
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