Berücksichtigung von Flächen mit Bodenbelastungen, insbesondere Altlasten, in der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren
Für die Bauleitplanung in Schleswig-Holstein sind neben den Bestimmungen des Baugesetzbuches die im gemeinsamen Erlass getroffenen Regelungen des Innenministeriums - IV 268 -511.55 - und des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - V 425 – 5821.12.1 – vom 6. Dezember 2010 anzuwenden, in denen die Vorgehensweise der Gemeinden bei der Aufstellung von Bauleitplänen im Hinblick auf die Altlastenproblematik konkretisiert wird. Der Erlass ist unter http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVSH-6615.6-0001&psml=bsshoprod.psml&max=true verfügbar.
Die Überplanung oder Nutzung (z.B. durch Überbauung) von Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind oder für die entsprechende Anhaltspunkte vorliegen, stellt die Gemeinden bei der Bauleitplanung und die Bauaufsichtsbehörden bei der Genehmigung von Vorhaben vor Probleme. Der aktualisierte Altlastenerlass konkretisiert die Anforderungen an die Aufstellung der Bauleitpläne, die Zulässigkeit von Vorhaben und die Berücksichtigung von Bodenbelastungen im Baugenehmigungsverfahren.
Der Erlass regelt die Berücksichtigung von Flächen mit Bodenbelastungen in der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren. Dabei ist es Aufgabe der planenden Gemeinde bzw. der Bauaufsichtsbehörde, die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung bzw. die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit zu gewährleisten.
Anlass für eine Nachforschung hinsichtlich möglicher Bodenbelastungen in einem Bauleitplanverfahren besteht, wenn der bauleitplanenden Gemeinde Anhaltspunkte über das mögliche Bestehen von Bodenbelastungen vorliegen oder sich aus behördlichen oder allgemein zugänglichen Informationsquellen ein Verdacht auf Bodenbelastungen ergibt. Für die Aufstellung von Bebauungsplänen sind insbesondere vorhandene Boden- und Altlastenkataster auszuwerten und, sofern sich altlastverdächtige Flächen beziehungsweise Altlasten im Plangebiet befinden, nutzungsbezogene Gefährdungsabschätzungen durchzuführen, um einen Nutzungskonflikt auszuschließen.
Das Informationsblatt
Hinweise zum Umgang mit Bodenbelastungen beim Bauen (PDF, 51 KB, Datei ist nicht barrierefrei) liefert Informationen für Bauherren und Architekten zum Umgang mit Bodenbelastungen.