Altlastenkataster und Altlasteninformationssystem Schleswig-Holstein (ALTIS SH)

In Schleswig-Holstein werden von den Kreisen und kreisfreien Städten seit 1984 Altablagerungen und seit 1986 Altstandorte erfasst.

Gemäß § 11 BBodSchG (Erfassung) wird im Land Schleswig-Holstein die Erfassung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten durch das Landesbodenschutzgesetz geregelt. Basierend auf § 13 LBodSchG (Zuständigkeiten) regelt § 3 BodSchZustVO, dass die unteren Bodenschutzbehörden für die Durchführung des BBodSchG, des LBodSchG und der aufgrund dieser Gesetze erlassenen Verordnungen zuständig sind. Die obere Bodenschutzbehörde ist nach § 2 BodSchZustVO zuständig für das Altlasteninformationssystem (ALTIS-SH) nach § 5 Abs. 2 LBodSchG.

Sowohl den unteren Bodenschutzbehörden als auch der oberen Bodenschutzbehörde steht innerhalb des Kommunalen Umweltmanagementsystems K3 Umwelt seit August 2005 mit dem K3 Modul Boden- und Altlastenkataster eine einheitliche Software als DV-Unterstützung zur Verfügung.
Die Zusammenführung von Daten zu Altlablagerungen und Altstandorten in einem Altlastenkataster bzw. -informationssystem schafft eine wichtige Dokumentation der Erkenntnisse und durchgeführten Arbeitsschritte und unterstützt eine landesweit einheitliche Bearbeitung und Bewertung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten. Die darin enthaltenen Daten stehen auch für andere behördliche Aufgaben zur Verfügung, bei denen Kenntnisse zu altlastverdächtigen Flächen und Altlasten berücksichtigt werden müssen (beispielsweise Bauleitplanung). Aus dem Altlasteninformationssystem werden durch die obere Bodenschutzbehörde jährlich landesweite Übersichten zum Stand der Erfassung und Bearbeitung von Altlasten und altlastverdächtigen Flächen erstellt.

Stand und Entwicklung von Altlastenkataster und Altlasteninformationssystem

K3 Modul Boden- und Altlastenkataster

Das Kommunale Umweltmanagementsystem K3 Umwelt bildet mit dem Modul Boden- und Altlastenkataster die Grundlage für die Kataster der Kommunen und das Altlasteninformationssystem des Landes.

Die Finanzierung der Lizenz- und Pflegekosten für das K3 Modul Boden- und Altlastenkataster erfolgt durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR); mittlerweile nutzen alle Kreise und kreisfreien Städte sowie die obere Bodenschutzbehörde das Fachmodul.

Mit der Weiterentwicklung des K3 Moduls Boden- und Altlastenkataster steht ein anwenderfreundliches DV-Programm zur Erfassung und Erstbewertung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten zur Verfügung, das eine effektive Datenverwaltung und Altlastenbearbeitung ermöglicht. Folgende Punkte fanden dabei eine besondere Berücksichtigung:

  • Zusammenführung der seit 1997 genutzten K3 Module Altablagerungen und Altstandorte im Jahr 2005
  • Optimierung der Datenfelder
  • direkte Integration der Erstbewertung für Altstandorte sowie Verknüpfung mit der externen Erstbewertung für Altablagerungen in Excel
  • Einbindung der Landesaltlastenstatistik
  • Bereitstellung von Auswerte- und Selektionswerkzeugen
  • Weiterentwicklung der Ex- und Importfunktion für den Transfer von Daten
  • Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen bezüglich der Datenhaltung und Datenübermittlung (Prüfverzeichnis, Kataster und Archive)
  • Übernahme von Daten aus den alten Modulen sowie dem Projekt zur Erfassung von Altstandorten
  • Schnittstellen zu anderen Fachinformationssystemen innerhalb von K3 (z.B. Wasserfachinformationssystem (WaFIS))

Die Informationen können fachspezifisch für Altablagerungen (AA) und Altstandorte (AS) verwaltet und abgefragt werden:

  • Allgemeine Informationen zum Standort (Bezeichnung, Aktenzeichen usw.)
  • Standortinformationen wie Anschrift und geographische Angaben (z.B. Koordinaten, Gemarkung, Flur, Flurstücke)
  • Eigentumsverhältnisse und Betreiberangaben
  • Nutzungsangaben (aktuell bzw. planungsrechtlich zulässig), Siedlungslage (AA)
  • Angaben zu Status, Bearbeitungsstand und Eigentümerinformation
  • Geländedaten (AA/AS), Rekultivierung (AA)
  • gelagerte Abfallarten und –mengen, Hinweise zur Lagerung (AA)
  • Ablagerungszeitraum, Betriebszeiten (AA)
  • Art des Betriebes (Branche), Betriebsgröße, -zeitraum (AS)
  • Produktionsstoffe, Schadstoffe (AS)
  • Bodenverhältnisse der unmittelbaren Umgebung (AA) oder des Kontaminationsbereichs (AS)
  • hydrogeologische Verhältnisse, Angaben zur Sohldichtung und zum Sickerwasser
  • wasserwirtschaftliche Situation
  • Angaben zu Boden-, Raum- sowie Außenluft
  • Angaben zur Verwaltung (u.a. Kosten)
  • Dokumentation (Zeitzeugenaussagen, verknüpfte Dokumente)
  • Erstbewertung

Die Nutzung des K3 Moduls Boden- und Altlastenkataster auf kommunaler sowie auf Landesebene erleichtert den Datenaustausch und gewährleistet die Vergleichbarkeit der Daten.

Schnittstellen

Wasserfachinformationssystem WaFIS

Mit dem Wasserfachinformationssystem WaFIS, welches ebenfalls als K3 Fachmodul realisiert wurde, werden unter anderem die Stammdaten von Grundwasserentnahmebrunnen und Grundwassermessstellen sowie die Analysenergebnisse dort entnommener Grundwasserproben verwaltet, die mit altlastverdächtigen Flächen und Altlasten in Verbindung stehen können. Eine Zuordnung und Abrufbarkeit dieser Informationen ist über eine Schnittstelle direkt aus der Fachmaske Grundwasser des K3 Moduls Boden- und Altlastenkataster möglich.

Geoinformationssystem

Die Schnittstelle zu dem Geoinformationssystem Arc GIS, welche die bisherigen Systeme Arc View und Sicad ablöst, ermöglicht neben der Visualisierung die Verknüpfung der altlastverdächtigen Flächen und Altlasten mit unterschiedlichen Fachinformationen, die für die Aufgabenerledigung der Bodenschutzbehörden von Belang sind.

Reporttool Cadenza

Mit dem Reporttool Cadenza können zusätzlich zu den Selektionsmöglichkeiten innerhalb des K3 Moduls Boden- und Altlastenkataster Daten recherchiert, aufbereitet und ausgegeben werden.

Datengrundlagen

Um das K3 Modul Boden- und Altlastenkataster möglichst schnell im Vollzug nutzen zu können, wurden die bisher bei den unteren Bodenschutzbehörden in den K3 Modulen Altablagerungen und Altstandorte vorliegenden Altdaten übernommen.

Weiterhin erfolgte die Übernahme der digital vorliegenden Daten aus dem vom Land und der Arbeitsverwaltung geförderten Projekt zur systematischen Erfassung von Altstandorten mit einem durch das MLUR in Auftrag gegebenen Konvertierungsprogramm. Mittlerweile ist die systematische Altstandorterhebung in den Städten, Ämtern und Gemeinden des Landes abgeschlossen.

Zu Altstandorten lagen für einige Städte analoge Erstbewertungsdaten aus dem ebenfalls durch das Land und die Arbeitsverwaltung geförderten Projekt zur Erstbewertung von Altstandorten vor. Diese wurden mit finanzieller Unterstützung des MLUR schrittweise in das neue Modul integriert. Zusätzliche Unterstützung durch das MLUR erfolgt kontinuierlich bei der Durchführung der noch ausstehenden Erstbewertung, von Altstandorten mit potentiell altlastrelevanter Nutzung. Durch diesen Arbeitsschritt werden zum einen die tatsächlich altlastverdächtigen Altstandorte ermittelt und dementsprechend der Kategorie K/P2 zugeordnet. Zum anderen werden die altlastirrelevanten Standortnutzungen fachlich abgesichert festgestellt und frühzeitig aus der weiteren Bearbeitung ausgeschieden.

Mit der Altdatenübernahme der Altablagerungen wurden die Fachdaten zur Erstbewertung ebenfalls in das neue K3 Modul Boden- und Altlastenkataster übernommen.

Verfügbarkeit der Daten

Die in den Altlastenkatastern der Kommunen und im Altlasteninformationssystem aufgenommenen Daten zu altlastverdächtigen Flächen und Altlasten können an Behörden, die Aufgaben nach dem BBodSchG oder LBodSchG wahrnehmen, übermittelt werden. Gemäß § 6 Abs. 3 LBodSchG sind vor Aufnahme einer Fläche in das Altlastenkataster die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer durch die untere Bodenschutzbehörde hierüber zu informieren. Diese können die Berichtigung oder Löschung der über ein Grundstück vorhandenen Daten verlangen, wenn sie unrichtig sind.

Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen bezüglich der Datenhaltung und Archivierung

Im Rahmen der Weiterentwicklung war zu berücksichtigen, dass nach § 5 Abs. 3 LBodSchG Daten zu Fällen, die nicht oder nicht mehr als altlastverdächtige Flächen oder Altlasten anzusprechen sind, mit besonderer Kennzeichnung archiviert werden sollen. Da bei der Erstbewertung sowohl Fälle als altlastverdächtig eingestuft werden, die in das Altlastenkataster zu übernehmen sind, als auch Fälle als altlastirrelevant bewertet werden, die nicht Bestandteil des Katasters sind, musste in diesem Zusammenhang die Frage der Archivierung solcher Fälle gelöst werden. Dies gilt auch für Fälle, die im Rahmen der weiteren Altlastenbearbeitung zum Beispiel durch Verdachtsentkräftung nach der Gefährdungsabschätzung oder Sanierung zu archivieren sind.

Die Datenhaltung von Fällen außerhalb des Altlastenkatasters beziehungsweise –infor-mationssystems ergab somit neue Anforderungen an das K3 Modul Boden- und Altlastenkataster. Nunmehr stehen für jede Altablagerung/jeden Altstandort verschiedene Verzeichnisse zur Verfügung, die zu einer getrennten Datenhaltung führen und bei der Bearbeitung sowie insbesondere bei der Übermittlung an das Altlasteninformationssystem unterschiedlich behandelt werden. Die Verzeichnisse sind durch folgende Kategorien gekennzeichnet:

KAltlastenkataster: altlastverdächtige Flächen und Altlasten (einschließlich Flächen mit Schutz-
und Beschränkungsmaßnahmen)
vollständige Übermittlung
P1Prüfverzeichnis: noch ungeprüfte Fälle, nicht bewertbare Flächen
Übermittlung ohne personenbeziehbare Daten
P2Prüfverzeichnis: gemäß Klassifizierungsergebnis besteht für die Fläche ein Altlastenverdacht.
Es erfolgt diesbezüglich die Eigentümerinformation, dass die Fläche ins Altlastenkataster aufgenommen werden soll. Solange dieser Vorgang nicht abgeschlossen ist, verbleibt die Fläche im Prüfverzeichnis.
Übermittlung ohne personenbeziehbare Daten
A1Unabhängig von allen bewertungsrelevanten Parametern hat sich der Altlastenverdacht nicht bestätigt bzw. ist nicht mehr gegeben.
Flächen, für die keine altlastrelevante Nutzung im Rahmen der Vorklassifizierung oder der Bauaktenauswertung festgestellt wurde.
Flächen, für die nach einer historischen Erkundung oder Gefährdungsabschätzung der Altlastenverdacht entkräftet wurde.
Vollständig dekontaminierte Flächen.
Übermittlung ohne personenbeziehbare Daten
A2Bei den derzeitigen Gegebenheiten liegt kein Gefahrentatbestand vor. Bei Änderung bewertungsrelevanter Parameter kann eine andere Bewertungssituation entstehen.
Flächen, für die eine oder mehrere altlastrelevante Nutzungen festgestellt wurden, aber ein Altlastenverdacht im Rahmen der Klassifizierung nicht abgeleitet werden konnte.
Flächen, für die sich im Zuge der historischen Erkundung bewertungsrelevante Kriterien geändert haben (parameterabhängig).
Flächen, für die sich bezogen auf die planungsrechtlich zulässige Nutzung der Altlastenverdacht nach einer Gefährdungsabschätzung nicht bestätigt hat (parameterabhängig).
Flächen, die bezogen auf die planungsrechtlich zulässige Nutzung saniert wurden, und somit keiner Überwachung bedürfen (parameterabhängig).
Übermittlung ohne personenbeziehbare Daten
A3Flächen, die bereits saniert sind (insbesondere Sicherungsmaßnahmen) und regelmäßig überwacht werden.
Übermittlung ohne personenbeziehbare Daten

Diese Lösung beinhaltet unter Berücksichtigung des Datenschutzes eine konsequente DV- und verwaltungstechnische Trennung der Verzeichnisse. Die Übermittlung der Kategorien P1, P2 sowie A1 bis A3 (Archive) an das Altlasteninformationssystem ist nur ohne personenbeziehbare Daten möglich, so dass diese Flächen z.B. nicht über Informationen wie Koordinatenangaben lokalisiert werden können.

Datenflussdiagramm zur Altlastenbearbeitung und Datenverwaltung (Zum Vergrößern bitte anklicken.) Datenflussdiagramm zur Altlastenbearbeitung und Datenverwaltung

Abbildung: Übersichtschema des Datenflusses am Beispiel der Altstandorte (zum Vergrößern bitte die Lupe anklicken)

Pflege des K 3 Moduls Boden- und Altlastenkataster und Aktualisierung der Daten im Altlasteninformationssystem

Mit der Einrichtung der NUIS-Kopfstelle als zentrale Einheit des Natur- und Umweltinformationssystems bei der oberen Bodenschutzbehörde werden Serviceleistungen für die Anwender des K3 Moduls Boden- und Altlastenkataster vor allem im DV-organisatorischen Bereich angeboten. Fachliche Anregungen nimmt das Dezernat Altlasten, Abteilung Geologie und Boden entgegen und koordiniert ggf. deren weitere Umsetzung in Zusammenarbeit mit der NUIS-Kopfstelle und der Softwarefirma.

Die Übermittlung der in den Altlastenkatastern der unteren Bodenschutzbehörden gesammelten Informationen an das Altlasteninformationssystem des Landes Schleswig-Holstein erfolgt derzeit in jährlichem Rhythmus jeweils zum 31. März (§ 6 Abs. 1 LBodSchG). Hierzu steht innerhalb des K3 Moduls Boden- und Altlastenkataster eine Ex-/Importfunktion zur Verfügung.

Landesweite Altlastenstatistik

Bei konsequenter Erfassung der Fachinformationen zu Altablagerungen und Altstandorten durch die untere Bodenschutzbehörde kann die Altlastenstatistik mit dem K3 Modul Boden- und Altlastenkataster automatisch erstellt und an das Altlasteninformationssystem übermittelt werden. Die dort abgefragten Kenngrößen orientieren sich an der bundesweiten Vorgehensweise.

Weiterentwicklung

Neue Anforderungen an das K3 Modul Boden- und Altlastenkataster werden unter Umständen durch die projektierte Nutzung eines zentralen Citrix Servers gegeben sein. Hierzu wird derzeit eine Pilotstudie im Rahmen des WaFIS durchgeführt, deren Ergebnisse in die Weiterentwicklung des K3 Moduls Boden- und Altlastenkataster einfließen werden, insbesondere auch die damit verbundenen datenschutzrechtlichen Aspekte sowie die Mandantenfähigkeit. So findet gegenwärtig für K3-Umwelt ein Datenschutzaudit durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz statt.

Eine Erweiterung um Informationen aus Untersuchung, Bewertung, Sanierung und Überwachung, welche gemäß § 5 Abs. 1 LBodSchG im Altlastenkataster bzw. Altlasteninformationssystem aufzunehmen sind, ist vorgesehen.

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