Finanzierung von Maßnahmen an Altlasten in Schleswig-Holstein
Wer trägt die Kosten, wenn Verantwortliche nicht zahlen können?
Die Kosten von Maßnahmen der Altlasten-Sanierung hat grundsätzlich zunächst einmal der "Pflichtige" zu tragen. Nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind dies der Verursacher oder alternativ beispielsweise der Grundstückseigentümer bzw. der Inhaber der tatsächlichen Gewalt (Pächter).
Erst wenn diese nicht in Anspruch genommen werden können, müssen die unteren Bodenschutzbehörden, hier die Kreise und kreisfreien Städte Schleswig-Holsteins, entsprechende Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Mensch und Umwelt in Ersatzvornahme durchführen. Führt der Einsatz öffentlicher Mittel bei der Sanierung zu einer Erhöhung des Verkehrswertes eines Grundstückes, besteht nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz ein Anspruch der öffentlichen Hand auf Wertausgleich.
Das Land unterstützt derartige Maßnahmen im Rahmen der Ersatzvornahme auf Grundlage der Altlasten-Förderungsrichtlinien, soweit anderweitig keine Kostendeckung bzw. -erstattung erreicht werden kann. Das Infoblatt gibt eine Übersicht über die Modalitäten dieses Förderprogrammes.
Gewerbe- und Industriebrachen als Potential einer nachhaltigen Entwicklung
Vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Flächenverbrauchs kommt eine nachhaltige Entwicklung heute nicht mehr am Thema "Wiedernutzung brachliegender Gewerbe- und Industrieflächen" vorbei. Sehr oft liegen diese Flächen zwar in attraktiver Lage, bleiben aber aufgrund ihres Altlastenverdachtes und vermuteter Sanierungskosten bei Planungen häufig unberücksichtigt. Statt dessen wird die "grüne Wiese" bevorzugt.
Unterstützung bei der Wiedernutzung von "Gebrauchtflächen" können Kommunen aus dem Städtebauförderungsprogramm des Innenministeriums und aus dem Regionalprogramm 2000 auf Grundlage der Infrastruktur-Richtlinie des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr erhalten. Hier sind besonders die Regelungen der seit November 2001 geltenden "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (Bereich Industrie- und Gewerbegebiete, Technologie- und Gewerbezentren, multifunktionale Einrichtungen)" hervorzuheben. Danach sollen für Gewerbegebiete vorrangig Brachflächen genutzt werden. Der Revitalisierung von brachliegenden Industrie- und Gewerbeflächen wird ein Fördervorrang vor der Ausweisung neuer Flächen gegeben. Zum Ausgleich der Mehrkosten, die zum Beispiel durch die Beseitigung von Altlasten entstehen können, gewährt das Land eine um zehn Prozent erhöhte Förderquote.
Hier ein Gesamtüberblick über die Finanzierungsmöglichkeiten für Maßnahmen der Altlastensanierung:
| Ressort | Programm / Bereich | Gegenstand | Finanzierungs-art |
Innen-ministerium
| Förderungsfonds | Gefährdungsabschätzungen an trinkwasserrelevanten altlastverdächtigen Flächen in den Hamburg-Randkreisen | Zuschuss i.H.v.33 1/3 % |
| Kommunaler Investitionsfonds | Untersuchungs-, Überwachungs- und Sanierungsmaßnahmen | Darlehen |
| Städtebauförderung | Altlastensanierungen i.R. städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen | Zuschuss bis zu 66 2/3 % |
| Wirtschafts-ministerium | Wirtschaftsnahe Infrastruktur | Altlastensanierungen i.R. der Wiedernutzbarmachung von Industrie- und Gewerbebrachen zum Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastuktur | Zuschuss bis zu 70 % |
| Umwelt-ministerium | Altlastenförderung | Sanierungsuntersuchungen, Sanierungen, Überwachungen zur Abwehr von Gefahren, Untersuchungen, Sanierungen, Flächenrecycling | Zuschuss bis zu 50 %, für Untersuchungen bis zu 75 % |
Weitere Informationen zu den oben genannten Förderprogrammen erhalten Sie auf den folgenden Seiten: