Bewertung der Entsorgung von verunreinigten PVC-Abfällen
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume hat eine Studie zur Bewertung der Entsorgung von verunreinigten PVC-Abfällen in Schleswig-Holstein erstellen lassen. PVC darf auf Grund des hohen Organikgehaltes seit dem 1.6.2005 in Deutschland nicht mehr deponiert werden.
In der Studie wurde festgestellt, dass das Aussortieren von PVC aus Bauabfällen und gemischten Siedlungsabfällen bei den meisten Sortieranlagen in Schleswig-Holstein ohne besondere Technik und großen finanziellen Aufwand machbar ist, so dass weitaus größere Mengen ausgeschleust werden könnten. In der Ersatzbrennstoffaufbereitung könnte so der PVC-Anteil auf ein Minimum begrenzt werden.
Hinsichtlich des Anfalls von PVC-Abfällen in Schleswig-Holstein konnte bei der Gutachtenbearbeitung keine eindeutige, belastbare Datengrundlage ermittelt werden. Als einer der Gründe wurde das Fehlen entsprechender Abfallschlüssel für PVC-Abfälle in der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) angenommen. Es wurde vorgeschlagen, wie bei den Spiegeleinträgen für gefährliche Abfälle, bei Kunststoffen den Zusatz „PVC-haltig“ aufzunehmen. Ob eine Erweiterung um diese Abfallarten bei einer Anpassung der AVV erfolgen kann, hängt von der Einschätzung der Problematik PVC-haltiger Abfälle auf der europäischen Ebene ab. Ein deutscher Vorstoß in die vorgeschlagene Richtung wird nur dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn PVC zu einem gefährlichen Inhaltsstoff des Abfalls erklärt wird.
Von der PVC-erzeugenden Industrie wurden verschiedene Anlagenkonzepte zur Verwertung von PVC-haltigen Abfällen erprobt. Danach ist eine werkstoffliche Verwertung durchaus möglich, die Wirtschaftlichkeit der Verfahren ist jedoch nicht gegeben. Die Errichtung einer Anlage zur werkstofflichen Verwertung wird daher zum jetzigen Zeitpunkt kritisch gesehen.
Der Vorschlag, bis entsprechende Anlagen vorhanden sind, für PVC-haltige Abfälle ein Langzeitlager zu errichten, käme nur in Betracht, wenn die Verwertungsoptionen nicht nur theoretisch denkbar, sondern realistisch planbar sind, d.h. Anlagen im Bau oder zumindest genehmigt sind. Eine Langzeitlagerung ohne bekannten Endtermin - über drei Jahre hinaus - ist rechtlich nicht zulässig.
Fazit ist, dass die anfallenden Abfälle derzeit noch ohne PVC-Entfrachtung entsorgt werden können. Bedingt durch den Einsatz als Ersatzbrennstoff wird die Entsorgung von PVC-haltigen Abfällen in Deutschland aber mittelfristig zu einem Problem werden.
Das MLUR wird die Entwicklung der Techniken für die rohstoffliche Verwertung von verunreinigten PVC-Abfällen weiter beobachten. Es wäre wünschenswert, wenn bereits bei der Herstellung von PVC-Produkten Maßnahmen ergriffen würden, um die spätere Entsorgung dieser Produkte zu ermöglichen. Insbesondere über die Produktverantwortung sowie die Kennzeichnung von Kunststoffen sollte nachgedacht werden.