Norddeutsche Vereinbarung

Vereinbarung über die Umsetzung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes für die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen in Norddeutschland

Die Vereinbarung "Gemeinsame Ziele und Grundsätze für die Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen in Norddeutschland" (im folgenden Norddeutsche Vereinbarung genannt) wurde am 18.02.2000 von Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und acht Entsorgungsverbänden unterzeichnet.

Die Ziele der Vereinbarung sind:

  • Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen und Vereinfachung der Abläufe durch einheitlichen Vollzug im norddeutschen Raum.
  • Verlässliche Grundlage für die agierende Wirtschaft bei der Entsorgung über die Landesgrenzen hinaus.
  • Sicherung einer hohen Recyclingquote.
  • Gemeinsame Initiativen der Länder bei Gesetzesvorhaben des Bundes.

Die Norddeutsche Vereinbarung legt die Rahmenbedingungen für die Entsorgung der in der norddeutschen Bauwirtschaft anfallenden Abfälle, mit Ausnahme der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle, fest. Dies sind:

  • Getrennte Erfassung der Abfallarten zur Ausschöpfung des Verwertungspotenzials.
  • Ortsnahe Entsorgung in der Region nach Stand der Technik.
  • Vereinfachung der Nachweisführung für Entsorgungsfachbetriebe.
  • Abgrenzung der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle.

Eine Projektgruppe aus drei Vertretern der Verbände und je einem Ländervertreter trifft sich halbjährlich, um die Umsetzung der Norddeutschen Vereinbarung zu begleiten. Die vorliegende Fassung des Grundsatzpapieres wurde im Frühjahr 2002 hinsichtlich der Liste der Sortieranlagen und aufgrund Gesetzesänderungen des Bundes aktualisiert.

Zusatzinformationen

Kontakt

Zum Herunterladen




Diese Seite: