Energetische Verwertung von Abfällen

Die Abfallvermeidung und die stoffliche Abfallverwertung sind für die Ressourcenschonung und den Klimaschutz von besonderer Bedeutung. Für nicht vermeidbare und stofflich nicht mit vertretbarem Aufwand verwertbare heizwertreiche Abfälle ist unter abfall- und klimapolitischen Gesichtspunkten die energetische Verwertung geboten.

Folgende Ziele werden mit der energetischen Verwertung von Abfällen verbunden:

  • Substitution fossiler Energieträger wie Heizöl oder Kohle (Ressourcenschonung)
  • Verminderung der Emissionen an klimawirksamem CO2 (Klimaschutz)
  • Verminderung der Abhängigkeit der Wirtschaft von globalen Energiemärkten, nach Möglichkeit auch Kosteneinsparung
  • Erhöhung der Flexibilität der Abfallentsorgung bei Verminderung der Restabfallmenge

Rechtliche Rahmenbedingungen

Durch das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 27. September 1994 (KrW-/AbfG) wurden stoffliche und energetische Abfallverwertung zunächst grundsätzlich gleichrangig nebeneinander gestellt. Vorrang hat die besser umweltverträgliche Verwertungsart (§ 6 KrW-/AbfG). Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung für bestimmte Abfallarten den Vorrang der stofflichen oder energetischen Verwertung bestimmen. Dies geschieht beispielsweise durch die Festlegung einer Mindestquote von 60 Prozent für die stoffliche Verwertung von Kunststoffverpackungen in der Verpackungsverordnung.

Bei der energetischen Abfallverwertung muss nach § 4 Abs. 4 KrW-/AbfG die Energiegewinnung gegenüber der Beseitigung des Schadstoffpotenzials im Vordergrund stehen; anderenfalls handelt es sich um eine thermische Abfallbehandlung als Form der Beseitigung von Abfällen. Dieser Unterschied ist von großer Bedeutung, da sich an die Begriffe Verwertung und Beseitigung unterschiedliche Rechtsfolgen knüpfen. Für Abfälle zur Verwertung gelten weitgehend die Prinzipien der Warenverkehrsfreiheit, während Abfälle zur Beseitigung dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen sind.

Bislang werden heizwertreiche Abfälle häufig in Müllverbrennungsanlagen energetisch verwertet. Dies ist aus Sicht des Umweltministeriums unter Betrachtung des Einzelfalls möglich, da die vier hierzulande betriebenen MVA durch Kraft-Wärme-Kopplung Strom und Fernwärme erzeugen.

Auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Februar 2003 (C-458/00) lässt grundsätzlich Verwertungen in MVA zu. Allerdings muss belegbar sein, dass die Maßnahme im Hauptzweck auf die Nutzung des Energiepotenzials gerichtet ist. Außerdem müssen primäre Brennstoffe durch den Einsatz der Abfälle substituiert werden.

In einem anderen Urteil vom gleichen Tag (C 228/00) hat der EuGH klargestellt, dass die Substitution von Primärstoffen durch Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen - beispielsweise in Zementwerken oder bei der Mitverbrennung in Kraftwerken - regelmäßig eine Verwertung darstellt.

In der neuen Richtlinie über Abfälle des Europäischen Parlaments und des Rates wird die stoffliche Verwertung Vorrang vor der energetischen Verwertung bekommen; die energetische Verwertung in Hausmüllverbrennungsanlagen wird aber bei einem bestimmten Grad der Energienutzung weiterhin zulässig bleiben.

Die Umweltverträglichkeit der energetischen Verwertung wird durch das Immissionsschutzrecht gewährleistet. Nach der 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung gelten für Ersatzbrennstoffkraftwerke und auch bei der Mitverbrennung von Abfällen in Kraftwerken oder Zementwerken grundsätzlich die gleichen strengen Schadstoffgrenzwerte wie für Müllverbrennungsanlagen.

Heizwertreiches Gemisch aus Sperrmüll, Baustellen- und Gewerbeabfällen Heizwertreiches Gemisch aus Sperrmüll, Baustellen- und Gewerbeabfällen

Technische Machbarkeit, Potenziale und Planungen

Bereits im Jahre 1997 hat das Umweltministerium eine Machbarkeitsstudie zur energetischen Verwertung heizwertreicher Abfallfraktionen in Schleswig-Holstein anfertigen lassen. Nach dieser Studie ist in Schleswig-Holstein ein erhebliches Potenzial an Altholz aus dem Sperrmüll und aus Gewerbe- und Bauabfällen sowie an anderen heizwertreichen Abfallfraktionen aus mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen (MBA) zu rechnen. Hierbei handelt es sich um ein Gemisch aus Holz, Kunststoffen, Papier, Pappe und Kartonagen sowie Textilien, das aus Hausmüll und ähnlichen gemischten Siedlungsabfällen gewonnen und entsprechend des Bedarfs aufbereitet wird. In der Aufbereitung werden in der Regel Eisen- und Nichteisenmetalle sowie andere nicht brennbare Stoffe zur stofflichen Verwertung oder zur Beseitigung abgetrennt. Die meist gröberen heizwertreichen Anteile werden zerkleinert, homogenisiert und entweder in Ballen gepresst oder in loser Schüttung zur Verwertung transportiert.

Nach dem Verbot der Ablagerung unbehandelter Abfälle werden seit Mitte 2005 die Kapazitäten zur Hausmüllverbrennung stärker für die Restabfallbehandlung benötigt. Bundesweit sind daher einige Anlagen geplant und zum Teil schon errichtet worden, die aus heizwertreichen Mischabfällen hergestellte Ersatzbrennstoffe als Brennstoff einsetzen (EBS-Kraftwerke); eine davon ist die Thermische Ersatzbrennstoff-Verwertungsanlage TEV Neumünster, die seit Mai 2005 in Betrieb ist und deren Einbindung in das Fernwärmenetz die effiziente Energienutzung gewährleistet.

Die EBS-Kraftwerke sind meist verbunden mit industriellen Abnehmern von Strom und Dampf. Diese Kombination sichert hohe Nutzungsgrade der Energie der Abfälle.

Der Einsatz von 200.000 Tonnen Ersatzbrennstoffe mit einem Heizwert von 15.000 kJ/kg würde bei einem energetischen Nutzungsrad von 65 Prozent theoretisch ausreichen, um den Haushalts-Energiebedarf von über 55.000 Einwohnern decken.

Betrachtung des theoretischen energetischen Potenzials
Menge heizwertreicher Abfälle pro Jahr200.000 t/a
angenommener Heizwert15.000 kJ/kg
Gesamt-Energieinhalt der Abfälle833.333 MWh
angenommener energetischer Nutzungsgrad65 %
erzeugte Strom- und Wärmeenergie541.666 MWh
Strom- und Wärmebedarf pro Einwohner9,75 MWh/a
theoretisch versorgte Einwohner55.555 Einwohner

Neben der TEV Neumünster setzt das Zementwerk in Lägerdorf geeignete aufbereitete Abfälle in der Zementproduktion ein. Das Heizkraftwerk Flensburg hat die Zulassung zur Mitverbrennung von bis zu 150.000 Tonnen Ersatzbrennstoffe jährlich im Steinkohlekessel (ebenfalls Fernwärme), das in Bau befindliche Heizkraftwerk Glückstadt will 135.000 Tonnen Ersatzbrennstoffe jährlich zur energetischen Versorgung der benachbarten Papierfabrik einsetzen. Für den Standort Brunsbüttel ist die Genehmigung für ein Ersatzbrennstoffkraftwerk mit einer Nennkapazität von etwa 320.000 Tonnen jährlich zur Versorgung eines benachbarten Industriebetriebes mit Prozessdampf beantragt.

Angesichts dieser Planungen muss für die Zukunft darauf geachtet werden, der stofflichen Verwertung, also dem Recycling, den europarechtlich geforderten Vorrang auch tatsächlich einzuräumen.

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