Verpackungen und Verpackungsabfälle in Schleswig-Holstein
Die Vermeidung und Verwertung von Verpackungen wird in der Verpackungsverordnung geregelt, die im Jahr 1991 erlassen wurde. Sie war damals die erste Verordnung, die durch umfassende Rücknahme-, Verwertungs- und Pfandpflichten die Hersteller und Vertreiber für den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung in die Verantwortung nahm (Produktverantwortung).
Die Verpackungsentsorgung erfolgt in der Regel für den privaten Verbraucher haushaltsnah durch die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack für den Bereich der Leichtverpackungen wie zum Beispiel Kunststoffe. Zusätzlichen werden Papier-, Papp- und Kartonverpackungen über die meist blaue Papiertonne abgefahren. Für Glas stehen an zentralen Stellen Glascontainer zur Verfügung.
Durch die Prüfung der so genannten Mengenstromnachweise von Systemen (z.B. Duales System Deutschland auch bekannt als Grüner Punkt) und Selbstentsorgern durch die Bundesländer, soll sichergestellt werden, dass die folgenden nach der Verpackungsverordnung vorgeschriebenen Verwertungsquoten erfüllt werden.
| Glas | 75 % |
| Weißblech | 70 % |
| Aluminium | 60 % |
| Papier/Pappe/Karton | 70 % |
| Verbunde | 60 % |
| Kunststoffe | 60 % |
Pfand auf Getränkeverpackungen
Um die Nutzung umweltverträglicher Mehrweg-Getränkeverpackungen zu stützen, sah die Verpackungsverordnung als Lenkungsinstrument ein Pflichtpfand auf Einwegverpackungen für Getränkesegmente vor, die die Mehrweganteile von 1991 unterschreiten. Das Pfand soll dem Handel und den Verbrauchern Anreiz sein, Mehrwegverpackungen den Vorzug zu geben. Außerdem soll es dazu führen, dass Dosen und Plastikflaschen verstärkt in die Verwertung gehen und weniger zur "Vermüllung" der Landschaft (dem sogenannten Littering) beitragen.
Erstmals wurde die Mehrwegquote von 72 Prozent bundesweit im Jahr 1997 unterschritten. Die ab 1993 zu beobachtende abnehmende Tendenz hatte sich bis Ende 2002 deutlich beschleunigt. Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse der Nacherhebung im Bundesanzeiger löste die Bundesregierung am 2. Juli 2002 eine Pfandpflicht für Dosen und Einwegflaschen aus, die am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist. Für das Jahr 2003 konnte ein Wideranstieg der Mehrwegquote verzeichnet werden.
Mehweganteile bei Getränken von 1991 bis 2003
Die Einführung des Pfandes verlief in Schleswig-Holstein ohne wesentliche Probleme. Schleswig-Holstein unterstützte die Dritte Änderung zur Verpackungsverordnung ( www.bmu.de/abfallwirtschaft/doc/6596.php), die die Probleme der uneinheitlichen Bepfandung von verschiedenen Einweggetränkeverpackungen der alten Verpackungsverordnung beseitigte. Ziel der neuen Pfandregelung ist es, ökologisch vorteilhafte Verpackungen zu fördern und diese, unabhängig vom Inhalt, von der Pfandpflicht zu befreien. Dies gilt zurzeit für:
- Mehrwegverpackung,
- Getränkekartonverpackungen,
- Getränke-Polyethylen-Schlauchbeutel-Verpackungen
- Folien-Standbodenbeutel
Die Pfandhöhe auf ökologisch nachteilige Getränkeverpackungen wurde einheitlich mit 25 Cent festgesetzt, ausgenommen sind sehr kleine Flaschen und Verpackungen über drei Liter wie zum Beispiel das "Partyfass" für Bier. Von der Pfandpflicht ausgenommen sind im wesendlichen Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäfte/ -nektare, Milch sowie diätetische Getränke.
Mittlerweile liegt die fünfte Novelle der deutschen Verpackungsverordnung vor. Sie wird zum 1. April 2009 vollständig in Kraft treten.
Sie beinhaltet neue Instrumente wie
- die sogenannte Vollständigkeitserklärung (VE).
Ausgehend von bestimmten materialbezogenen Mengenschwellen, soll die VE einen Überblick geben über jährlich jeweils in Verkehr gebrachte Verkaufsverpackungen. Außerdem soll die VE einen Abgleich mit den Systemdaten ermöglichen. Diesen Überblick und diese Prüfmöglichkeiten wird eine vom DIHK in Berlin zur Verfügung gestellte, Internet-basierte Software zur Verfügung stellen.
- sog. Branchenlösungen.
Dies sind spezielle branchenbezogene Selbstentsorger-Systeme.
Diese neuen Instrumente befinden sich derzeit in der Vorbereitung und werden sich ab 2009 bewähren müssen.
Leider ist die Mehrwegquote seit 2003 bis heute auf ca. 38 % abgesunken. Der ökologische Vorteil einer möglichst hohen Mehrwegquote ist zumindest im regionalen Kontext unumstritten.
Im Vorwege und in Vorbereitung der bereits zum Zeitpunkt der fünften Novelle anvisierten sechsten Novelle sind daher geeignete Maßnahmen zur erneuten Steigerung der Mehrwegquote zu konzipieren, durchzuspielen und zu implementieren.