Abfallwirtschaftspläne

Abfallwirtschaftspläne sind ein wichtiges Instrument für die überregionale Planung und Steuerung der Abfallentsorgung. Die Bundesländer sind gesetzlich verpflichtet, für ihren Bereich Abfallwirtschaftspläne aufzustellen und diese mindestens alle fünf Jahre fortzuschreiben.

Einführung

Gemäß § 29 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sind die Bundesländer verpflichtet, für ihren Bereich Abfallwirtschaftspläne nach überörtlichen Gesichtspunkten aufzustellen.

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Teilplan Siedlungsabfälle

In dem aktuellen Abfallwirtschaftsplan wird die landesweite Entwicklung der Abfallmengen der öffentlichen Abfallentsorgung seit 2000 analysiert und eine Prognose für das Jahr 2011 erarbeitet.

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Teilplan Bau- und Abbruchabfälle

Schleswig-Holstein arbeitet seit Langem auf dem Bauabfallsektor eng mit Hamburg zusammen. Die Abfälle werden häufig länderübergreifend entsorgt, so dass man auch in der Wirtschaft oftmals die gleichen Ansprechpartner vorfindet.

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Teilplan Abfälle aus dem industriellen und gewerblichen Bereich

Aus Industrie und Gewerbe wurden im Jahr 2007 etwa 188.000 Mg gefährliche Abfälle (ohne Baugewerbe) in Schleswig-Holstein entsorgt.

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Teilplan Klärschlamm

Der Teilplan Klärschlamm enthält die rechtlichen Grundlagen der Klärschlammentsorgung und gibt unter anderem Auskunft über Aufkommen, Qualitäten und Entsorgungsverfahren der in Schleswig-Holstein anfallenden kommunalen Klärschlämme.

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