Teilplan Bau- und Abbruchabfälle

Schleswig-Holstein arbeitet seit Langem auf dem Bauabfallsektor eng mit Hamburg zusammen. Die Abfälle werden häufig länderübergreifend entsorgt, so dass man auch in der Wirtschaft oftmals die gleichen Ansprechpartner vorfindet. Daher wurden jetzt die beiden im Jahre 2000 getrennt aufgestellten Abfallwirtschaftspläne gemeinsam fortgeschrieben. Am 30. Mai 2006 haben die beiden Landesregierungen den gemeinsamen Abfallwirtschaftsplan für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein beschlossen.

Insgesamt fallen jährlich ca. elf Millionen Tonnen Bauabfall an, davon rund 6 Millionen Tonnen in Schleswig-Holstein und rund 5 Millionen Tonnen in Hamburg. Die Bauabfallentsorgung in Hamburg und Schleswig-Holstein ist seit Jahren hoch entwickelt, mehr als 90 Prozent des Abfallaufkommens werden einer Verwertung zugeführt. Es wird davon ausgegangen, dass die derzeitig hohen Verwertungsquoten insgesamt stabil bleiben. Um diese Zielsetzung zu unterstützen, werden die Behörden des Landes Schleswig-Holstein und die seiner Aufsicht unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts nachdrücklich den Einsatz von geeigneten Recyclingbaustoffen bei Baumaßnahmen im Hoch- und insbesondere im Tiefbau fördern.

Für den verbleibenden Rest gibt es ausreichend Deponiekapazitäten. Bedarf, neue Flächen für Deponien oder andere Abfallbeseitigungsanlagen auszuweisen, besteht daher zurzeit nicht. Allerdings muss auch künftig die Qualität der Recyclingbaustoffe gesichert werden. Die Bauwirtschaft ist aufgefordert, die aus Abfällen gewonnenen Materialien bevorzugt einzusetzen und dadurch natürliche Ressourcen zu schonen.

Da inzwischen bundeseinheitlich hohe Standards für die Ablagerung von Abfällen vorgegeben sind und über 90 Prozent der Bau- und Abbruchabfälle einer Verwertung zugeführt werden, wurde die schleswig-holsteinische Landesverordnung zum Abfallwirtschaftsplan Bau- und Abbruchabfälle aus dem Jahr 2000 durch Verordnung vom 13. März 2006 aufgehoben. Die Abfallerzeuger und die Entsorgungswirtschaft haben jetzt mehr Gestaltungsspielraum bei der Bauabfallentsorgung, da die Beseitigung von nicht verwert­baren Abfällen nun nicht mehr zwingend in Schleswig-Holstein erfolgen muss.

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